Im Prozess um den Messeranschlag in Solingen fordert die Bundesanwaltschaft die Höchststrafe und Sicherungsverwahrung für den Angeklagten.
Im Prozess um den Messeranschlag auf das Stadtfest in Solingen, der sich am 23. August 2024 ereignete, haben die ersten Plädoyers stattgefunden. Die Bundesanwaltschaft hat in dieser Sache die Höchststrafe für den 27-jährigen Angeklagten Issa al H. gefordert. Zudem beantragte sie die Sicherheitsverwahrung und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was eine Entlassung nach 15 Jahren ausschließen würde.
Issa al H. wird dreifachen Mord, zehnfachen Mordversuch sowie die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) vorgeworfen. Laut Anklage habe er „mit Tötungsabsicht wahllos“ auf die Festbesucher eingestochen, um als Mitglied des IS möglichst viele Menschen zu töten. Während der Tat habe der Angeklagte einen Treueschwur auf den IS-Kalifen via Messenger übermittelt.
Der Angeklagte habe aus niedrigen Beweggründen gehandelt und keine Reue gezeigt. Die Bundesanwaltschaft bezeichnet seine Tat als eine besonders schwere politisch motivierte Straftat gegen unbeteiligte Personen. Die Nebenkläger unterstützen die Forderung der Bundesanwaltschaft nach lebenslanger Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung.
Issa al H. zeigte sich im Verlauf des Prozesses anders als zu Beginn, als er noch verzweifelt auf den Tisch seines Verteidigers sank. Jetzt verfolgt er die Verhandlung aufmerksam. Er plant, sich nächste Woche zu den Vorwürfen zu äußern. Bereits am Anfang hatte er seine Tat gestanden, zugleich jedoch das Leid der Kinder in Gaza als Motiv für seinen Anschlag genannt.
Der Messeranschlag hat in Solingen und weit darüber hinaus für Empörung gesorgt. Bei dem Anschlag wurden drei Menschen getötet und acht weitere verletzt. Zudem erkrankten zwei Personen durch den Vorfall, auch wenn sie körperlich unversehrt blieben. Die Verteidigung des Angeklagten wird in der kommenden Woche ihre Plädoyers halten, das Urteil wird für den 10. September 2025 erwartet. Nach Einschätzungen von Gutachtern gilt der Angeklagte als voll schuldfähig.
Quelle: WDR
Wir informieren dich regelmäßig über aktuelle Nachrichten, Staus und wichtigen Themen - ohne Dich zu nerven!
Wir schätzen Ihren Beitrag! Wenn Sie Fragen haben, uns Feedback geben oder einfach nur Hallo sagen möchten, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung. Bitte zögern Sie nicht, uns über das unten angegebenen Kontaktformular zu kontaktieren.