Tod auf Klassenfahrt: Vater von Emily fordert 125.000 Euro Schmerzensgeld vom Land NRW.
Im Fokus steht der tragische Tod der 13-jährigen Emily, die 2019 auf einer Klassenfahrt nach London verstorben ist. Sieben Jahre nach dem Vorfall verhandelt das Düsseldorfer Landgericht über eine Schmerzensgeld-Klage ihres Vaters gegen das Land Nordrhein-Westfalen.
Emily starb im Juni 2019 während einer Klassenfahrt nach London an einer nicht erkannten akuten Überzuckerung. Ihr Vater erhebt nun eine Forderung von 125.000 Euro Schmerzensgeld gegen das Land NRW. Das Verfahren ist derzeit am Landgericht Düsseldorf anhängig, eine Entscheidung steht noch aus (Kölner Stadt-Anzeiger).
Zwei Lehrerinnen wurden bereits wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig verurteilt. Sie hatten es laut Urteil versäumt, die Eltern der teilnehmenden Schüler vorab schriftlich nach Vorerkrankungen – wie Emilys Diabetes – zu fragen. Wäre die Erkrankung bekannt gewesen, hätte Emilys akute Überzuckerung rechtzeitig erkannt und behandelt werden können.
Das Landgericht Mönchengladbach hatte im Strafprozess festgestellt, dass der Tod des Mädchens durch den Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten der begleitenden pädagogischen Kräfte hätte verhindert werden können. Emilys Vater zeigt auch öffentlich Engagement, indem er auf die Umstände des Falls aufmerksam macht. So protestierte er im Dezember 2025 vor dem Schulministerium mit einem Schild „Gerechtigkeit für Emily“.
Der Fall hat landesweite Aufmerksamkeit auf die Sorgfaltspflichten bei Schulfahrten gelenkt. Das aktuelle Zivilverfahren bezieht sich nicht nur auf individuelles Leid, sondern wirft die Frage nach der Verantwortung des Bundeslandes bei der Organisation und Kontrolle solcher Fahrten auf.
Eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf über die Höhe des geforderten Schmerzensgelds von 125.000 Euro wird in Kürze erwartet. Emilys Vater betont, dass er das Geld nicht für sich behalten möchte, sondern es einer Stiftung zugutekommen lassen will, die an Diabetes erkrankten Kindern helfen soll.
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