Handwerker nach Deckeneinsturz in der Nachtresidenz schuldig gesprochen. Vier Verletzte fordern nun Konsequenzen.
Am Dienstag, den 2. Februar 2025, hat das Amtsgericht Düsseldorf einen ehemaligen Geschäftsführer einer Trockenbaufirma wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Dies geschah im Anschluss an einen Vorfall, bei dem vor dreieinhalb Jahren in der Nachtresidenz Düsseldorf eine Decke einstürzte und vier Menschen teils schwer verletzt wurden.
Die Richterin stellte fest, dass der Handwerker bei seinen Arbeiten seine Sorgfaltspflichten nicht beachtet habe, was letztlich zu dem Unglück führte. Die abgehängte Decke des Clubs, die bereits instabil war, brach auf einer Länge von 13 Metern ein. Der Angeklagte muss nun eine Geldstrafe von 6300 Euro zahlen, die sich auf 90 Tagessätze à 70 Euro beläuft.
Laut dem Gericht war der Deckeneinsturz am 27. März 2022 während einer Party in den frühen Morgenstunden geschehen. Ein 13 Meter langes Stück der Decke kollabierte und verletzte drei Mitarbeiter sowie eine Besucherin. Diese sagte aus, dass sie sich zunächst nicht mehr bewegen konnte und unter langfristigen physischen und psychischen Folgen des Vorfalls leidet.
Die Richterin merkte an, dass der Handwerker, nachdem bereits im Herbst 2021 ein Riss in der neuen Decke aufgefallen war, hätte handeln müssen, um die Sicherheit der Konstruktion zu gewährleisten. Dies wurde durch zwei unabhängige Bausachverständige bestätigt, die feststellten, dass die Decke bereits vor den Renovierungsarbeiten nicht ordnungsgemäß angebracht worden war.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Geldstrafe von 8400 Euro gefordert und wies darauf hin, dass bei dem Vorfall noch viel schlimmer hätte enden können, da sich zu diesem Zeitpunkt viele Menschen im Club aufhielten. Der Verteidiger des Handwerkers argumentierte, dass die Mitschuld des Mandanten anerkannt werden sollte und forderte eine niedrigere Strafe.
Nach der Urteilsverkündung entschuldigte sich der Verurteilte für den Vorfall und gab zu, nicht ausreichend gehandelt zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Nachtresidenz an der Bahnstraße in Düsseldorf ist seit 2000 geöffnet und hat eine Kapazität von bis zu 1500 Gästen. Nach dem Deckeneinsturz wurde der Club ein halbes Jahr später wieder eröffnet, nachdem umfangreiche Renovierungsarbeiten durchgeführt wurden.
Quelle: Rheinische Post
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