Wuppertal Stadtwerke gehen gegen Fernwärme-Urteil in Berufung – mögliche Rückzahlungen in Millionenhöhe.
Die Wuppertaler Stadtwerke (WSW) haben nach einem Urteil des Landgerichts Wuppertal zur Fernwärme-Preisgestaltung Berufung eingelegt. Laut Gericht soll eine Preisklausel der Stadtwerke unwirksam gewesen sein. Sollte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Entscheidung bestätigen, drohen dem Versorger Rückzahlungen in Millionenhöhe.
Konkret bezieht sich das Urteil auf den mittlerweile ausgelaufenen „Talwärme Classic-Tarif“ der WSW. Das Landgericht hatte festgestellt, dass die Fernwärme-Preise zu hoch angesetzt wurden, weil die Preisklausel ausschließlich auf aktuelle Gas- und Strom-Börsenpreise abstellte. Die tatsächlichen Kosten für die Erzeugung der Fernwärme, insbesondere aus Abfall im Müllheizkraftwerk (das 85 Prozent der Fernwärme liefert), wurden laut Gericht nicht ausreichend berücksichtigt.
Ein Wohnungsbauunternehmen mit fünf Fernwärme-Mieteinheiten hatte geklagt. Für das Jahr 2022 war die Rechnung laut Urteil um etwa 350.000 Euro zu hoch ausgefallen. Das Gericht beanstandete dabei die Preisänderungsklausel: Sie berücksichtige nicht beide gesetzlich vorgeschriebenen Elemente – die tatsächlichen Kosten wie auch die Marktentwicklung. Die WSW betonten, sich an die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV, gehalten zu haben. Eine detaillierte Stellungnahme lehnten sie ab.
Die zentrale Streitfrage dreht sich um die Auslegung gesetzlicher Vorgaben zu Preisanpassungen in der Fernwärmeversorgung. Das Landgericht kam zur Auffassung, dass sich Fernwärmepreise auch an den tatsächlich entstandenen Kosten orientieren müssen, nicht allein an Marktpreisen für Gas und Strom. Wird das erstinstanzliche Urteil vom OLG Düsseldorf bestätigt, könnten neben Rückforderungen von weiteren Kunden auch großflächige Anpassungen für Versorger in ähnlichen Fällen folgen.
Für Nordrhein-Westfalen und speziell das bergische Land hat der Fall Signalwirkung. Er zeigt, dass Fernwärmeversorger bei ihrer Preisgestaltung streng auf die gesetzlichen Vorgaben achten müssen. Bestätigt das OLG Düsseldorf das Urteil, könnte das auch für andere Städte und Versorger mit vergleichbaren Tarifen kostspielige Folgen haben.
Der Termin für die Verhandlung vor dem OLG Düsseldorf steht noch nicht fest. In der Branche werden die weiteren Entwicklungen aufmerksam verfolgt, da Rückzahlungen in Millionenhöhe möglich sind und der Fall weitere Fernwärmekunden betreffen könnte. Das OLG-Urteil wird daher nicht nur für die WSW, sondern bundesweit für Fernwärmeanbieter mit ähnlichen Preismodellen von Bedeutung sein.
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