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Kein Mindestpreis für Mietwagen in Köln: Gericht stoppt die Regelung
25. Juli 2026

Das Verwaltungsgericht Köln stoppt die Mindestpreisregel für Mietwagen: Bolt und Drivewave dürfen ihre Preise wieder frei bestimmen.

Große Neuigkeit für Kölner Fahrgäste

Wenn du in Köln regelmäßig mit Mietwagenanbietern unterwegs bist, dann aufgepasst: Das Verwaltungsgericht Köln hat in einem Eilbeschluss entschieden, dass die Stadt Köln Mietwagenunternehmen keinen Mindestpreis im Verhältnis zu Taxitarifen vorschreiben darf. Das bedeutet: Günstigere Fahrten könnten schon bald wieder möglich sein – zumindest für Kunden bestimmter Anbieter.1

Was war überhaupt passiert?

Seit dem 1. Juni mussten Mietwagenunternehmen in Köln einen Mindestpreis für ihre Fahrten verlangen. Die Regelung der Stadt sah vor, dass der Preis höchstens 20 Prozent unter dem Taxitarif für die gleiche Strecke liegen durfte. Grundlage dafür war eine Allgemeinverfügung des Kölner Oberbürgermeisters Torsten Burmester.1

Das hat das Mietwagenunternehmen Drivewave und die Vermittlungsplattform Bolt nicht einfach so hingenommen – beide stellten einen Eilantrag gegen die Regelung. Und das Gericht gab ihnen Recht.1

Was sagt das Gericht genau?

Das Verwaltungsgericht Köln machte in seiner Entscheidung deutlich: Fahrten mit Mietwagen unterscheiden sich „systematisch grundlegend von Taxiverkehren“. Es sei also nicht zulässig, diese beiden Dienstleistungen einfach rechtlich zu verknüpfen und den Mietwagenmarkt an Taxitarife zu koppeln.1

Außerdem kritisierte das Gericht, dass Oberbürgermeister Burmester „ohne hinreichende Beteiligung des Rates“ über die Verfügung entschieden habe. Obendrauf: Die festgelegte Regelung gelte über das Kölner Stadtgebiet hinaus – und das sei die Verwaltung schlicht nicht befugt anzuordnen.1

Für wen gilt die Entscheidung – und für wen nicht?

Hier ist ein wichtiger Punkt, den du im Kopf behalten solltest: Die Entscheidung gilt nur für Drivewave und Bolt. Beide dürfen ihre Preise ab sofort wieder frei bestimmen. Für Uber gilt das aktuell noch nicht – die Entscheidung zu den zwei Uber-Gesellschaften steht noch aus und wird in einem separaten Verfahren beim Verwaltungsgericht Köln verhandelt. Auch die Safedriver Ennoo CGN GmbH klagt noch in einem eigenen Verfahren. Wann diese Fälle entschieden werden, ist noch offen.1

Ein weiteres Unternehmen namens Wau Cab hatte ebenfalls einen Antrag gestellt – dieser wurde allerdings wegen Verfristung als unzulässig abgewiesen.1

So reagieren Bolt und die Stadt Köln

Christoph Hahn, Deutschland-Chef von Bolt, zeigte sich erfreut über die Entscheidung und bezeichnete sie als „wichtiges Signal“. Seine Aussage: „Am Ende sollten Verbraucherinnen und Verbraucher von mehr Auswahl und bezahlbarer Mobilität profitieren, nicht von politisch erhöhten Preisen.“1

Die Stadt Köln ist dagegen noch nicht am Ende: Sie kann Beschwerde gegen den Eilbeschluss einlegen – darüber würde dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden. Auf Nachfrage ließ die Stadt wissen, dass man zunächst die schriftliche Begründung des Verwaltungsgerichts abwarten und dann über das weitere Vorgehen entscheiden wolle.1

Was bedeutet das für dich als Fahrgast in Köln?

Kurz gesagt: Wenn du Bolt oder Drivewave nutzt, könnte es künftig wieder deutlich günstigere Optionen geben – der Preisdeckel ist für diese Anbieter erstmal weg. Wer dagegen auf Uber setzt, muss noch abwarten, wie das separate Verfahren ausgeht. Das Thema Mietwagenpreise in Köln bleibt spannend – und wir bei Antenne NRW behalten es für dich im Blick. Mehr News aus NRW findest du jederzeit auf antenne.nrw.

Quellen

  1. Tagesschau/WDR: Kein Mindestpreis für eine Taxi-Alternative (24.07.2026)


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