Das Verwaltungsgericht Köln hat den Mindestpreis für Uber und Bolt per Eilbeschluss gekippt – weil der OB den Stadtrat übergangen hat.
Köln hat gerade richtig was zu bieten – und das nicht nur, wenn es um aufregende Stadttouren geht. In einem früheren Beitrag haben wir euch schon gezeigt, wie ihr die Stadt auf ungewöhnliche Art entdecken könnt. Aber jetzt gibt’s News, die viele Kölnerinnen und Kölner direkt im Geldbeutel treffen: Das Verwaltungsgericht Köln hat per Eilbeschluss entschieden, dass der städtische Mindestpreis für Mietwagenfahrten voraussichtlich rechtswidrig ist.1
Seit dem 1. Juni 2026 galt in Köln eine Regelung, die Mietwagenunternehmen dazu verpflichtete, mindestens 80 Prozent des Kölner Taxitarifs für die gleiche Strecke zu verlangen. Rabatte – zum Beispiel bei App-vermittelten Fahrten über Uber oder Bolt – durften den Preis nicht unter diese Untergrenze drücken. Die Folge: Fahrten mit Uber und Bolt wurden in Köln in den meisten Fällen so teuer wie ein normales Taxi.1
Eingeführt wurde diese Regelung per Allgemeinverfügung von Oberbürgermeister Torsten Burmester – zusätzlich zur Erhöhung des Taxitarifs, die der Stadtrat bereits im März beschlossen hatte. In der Kombination wurde Köln damit zum teuersten Pflasterpflaster unter den deutschen Großstädten, wenn es ums Taxifahren geht.1
Zwei Mietwagenfirmen und eine Vermittlungsplattform hatten sich gegen die Regelung gewehrt – und das Verwaltungsgericht gab ihnen weitgehend recht. Die Kammer sieht gleich mehrere rechtliche Probleme:1
Erstmal gilt: Der Eilantrag eines der klagenden Mietwagenunternehmen scheiterte wegen Verfristung – das heißt, für dieses Unternehmen bleibt die städtische Vorgabe zunächst bestehen. Für das zweite Mietwagenunternehmen und die ebenfalls klagende Plattform gilt die Untergrenze aber vorläufig nicht mehr. Sie dürfen jetzt wieder niedrigere Preise anbieten.1
Gegen den Beschluss kann die Stadt noch Beschwerde einlegen. Der Streit ist also noch nicht endgültig entschieden. Uber-Deutschland-Chef Christoph Weigler hatte die Regelung schon im Vorfeld scharf kritisiert: „Höhere Preise lösen keine Probleme“, sagte er – und warnte davor, dass es für Kölnerinnen und Kölner teurer wird, zum Arzt zu fahren oder nach der Nachtschicht nach Hause zu kommen.1
Das Thema Mindestbeförderungsentgelt für Mietwagen ist übrigens kein rein Kölner Problem. Auch in anderen Städten haben Unternehmen wie Uber die Rechtmäßigkeit solcher Regelungen angezweifelt und geklagt – teils mit Erfolg. In Leipzig zum Beispiel fehlte eine tragfähige rechtliche Grundlage, in Solingen ein nötiges Gutachten. Gleichzeitig stellten die Leipziger Richter aber klar: Grundsätzlich ist es nicht zu beanstanden, wenn eine Stadt Mindestbeförderungsentgelte einführt.1
Ob Uber und Bolt in Köln bald wieder spürbar günstiger werden, hängt vom weiteren Verlauf des Verfahrens ab. Fest steht: Das Verwaltungsgericht hat der Stadt Köln deutlich gezeigt, dass solche Entscheidungen nicht am Stadtrat vorbei getroffen werden dürfen. Wir halten euch auf dem Laufenden – bleib einfach dran bei Antenne NRW!1
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