BIK-Förderung für die Industrie: Das KEI informiert am 27. Oktober online über Modul 1, Teilmodul 3 und hilft bei der Skizzenerstellung bis 6. Dezember 2026.
Wer in NRW oder anderswo in Deutschland an CO₂-armen Technologien tüftelt, bekommt bald wieder die Chance auf Fördergeld. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) veröffentlicht am 19. Oktober 2026 den dritten Förderaufruf zum Modul 1, Teilmodul 3, der Förderrichtlinie Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK). Damit geht die Förderung laut Windkraft-Journal in die nächste Runde: Das BMWE unterstützt Unternehmen bei der Entwicklung CO₂-armer Technologien, innovativer Produktionsverfahren und bei Lösungen zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO₂.
Förderinteressierte können bis zum 6. Dezember 2026 ihre Projektskizzen beim Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) einreichen. Damit das auch klappt, bietet das KEI eine kostenlose digitale Infoveranstaltung an – und zwar am 27. Oktober 2026 von 10 bis 12 Uhr, komplett online. Vertreterinnen und Vertreter des KEI stellen dabei das Modul und den Zeitplan vor, erklären die Inhalte und zeigen anhand von Fallbeispielen, wie so eine Skizzeneinreichung überhaupt funktioniert.
Moderiert wird die Veranstaltung von Robert Dünnwald, Fachgebietsleitung Projektförderung beim KEI. Nach der Begrüßung und einer Kurzvorstellung des KEI übernimmt Dr. Jan Breitfeld, fachlicher Projektmanager beim KEI, die Vorstellung des Teilmoduls 3 (F&E). Anschließend geht’s um die Aufrufphase der Skizzen – also Zeitplan, Erstellung und Einreichung. Zum Abschluss gibt’s eine Q&A-Session, bei der alle offenen Fragen geklärt werden können, bevor die Veranstaltung um 12 Uhr endet.
Die Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) ist ein Programm, das Unternehmen auf dem Weg zur Dekarbonisierung unter die Arme greift. Modul 1 richtet sich dabei konkret an die Dekarbonisierung der Industrie. Wer sich genauer informieren will, findet auf der Seite des KEI jede Menge Dokumente für das Antragsverfahren – von der Förderrichtlinie über Leitfäden bis hin zu Vorlagen für die Vorhabenbeschreibung im Teilmodul 3. Auch eine Checkliste für die Antragseinladung sowie Formulare zu Themen wie Monitoring, Gemeinkosten oder ausländischem Mehrheitsbesitz stehen bereit.
Praktisch: Das Formular „Erklärung förderunschädlicher Umstände“ muss laut KEI nicht direkt mit dem Antrag eingereicht werden. Es betrifft vor allem Unternehmen in Schwierigkeiten oder mit offenen Rückforderungsanordnungen und wird erst nach Antragseingang nachgereicht.
Für alle, die zwischendurch Beratung brauchen, gibt’s beim KEI zwei Hotlines: Für fachlich-technische Fragen zur Projektförderung ist das Team montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr erreichbar. Wer eher kaufmännisch-rechtliche Fragen zum Fördermittelmanagement hat, kann dienstags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr anrufen.
Unterm Strich lohnt sich die Infoveranstaltung am 27. Oktober für alle, die mit dem Gedanken spielen, eine Förderskizze für klimafreundliche Industrieprojekte einzureichen. So bekommt ihr aus erster Hand alle wichtigen Infos rund um Zeitplan, Inhalte und Einreichung – bevor am 6. Dezember 2026 die Frist für die Skizzen abläuft.
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