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100-Jährige soll nach 56 Jahren aus Kölner Wohnung raus
23. Oktober 2025

100-jährige Kölnerin soll nach 56 Jahren aus ihrer Wohnung – Familie kämpft gegen Kündigung

Die 100-jährige Kölnerin Lilly Rostock soll nach 56 Jahren aus ihrer Wohnung in der Feltenstraße in Bickendorf ausziehen. Trotz Demenz und Pflegebedarf hat der Vermieter ihr wegen eines geplanten Neubaus gekündigt. Die Familie der Seniorin wehrt sich nun gegen die Kündigung und plant rechtliche Schritte.

Worum es geht

Lilly Rostock lebt seit 1968 in ihrer Wohnung im Kölner Stadtteil Bickendorf. Wie der Kölner Stadt-Anzeiger berichtet, soll die hochbetagte Dame nun ihre vertraute Umgebung verlassen. Der Vermieter plant einen Neubau auf dem Grundstück und hat der 100-Jährigen deshalb gekündigt.

Die wichtigsten Fakten

Die Seniorin leidet an Demenz und ist pflegebedürftig. Ein Umzug würde für sie eine erhebliche Belastung darstellen. Ihre Familie hat angekündigt, sich juristisch gegen die Kündigung zur Wehr zu setzen. Nach Informationen des Kölner Stadt-Anzeigers plant die Familie rechtliche Schritte gegen den Vermieter.

Rechtlicher Hintergrund

Bei Kündigungen von älteren und kranken Mietern gelten besondere Schutzvorschriften. Das Mietrecht sieht Härteklauseln vor, die gerade bei hochbetagten und pflegebedürftigen Menschen greifen können. Ein Umzug kann für demenzkranke Personen eine unzumutbare Härte darstellen, da sie sich in einer neuen Umgebung oft nicht mehr zurechtfinden.

Einordnung für NRW

Der Fall aus Köln steht exemplarisch für ein wachsendes Problem in nordrhein-westfälischen Städten. Durch steigende Immobilienpreise und Nachverdichtung geraten besonders ältere Langzeitmieter unter Druck. In NRW leben viele Senioren seit Jahrzehnten in ihren Wohnungen und sind bei Kündigungen besonders schutzbedürftig.

Wie es weitergeht

Die Familie von Lilly Rostock wird voraussichtlich Widerspruch gegen die Kündigung einlegen. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, müsste das Gericht zwischen den Interessen des Vermieters und der besonderen Schutzbedürftigkeit der 100-Jährigen abwägen. Solche Verfahren können sich über Monate hinziehen.

Quellen

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