In den frühen Morgenstunden wurde auf der A 57 ein Haftbefehl vollstreckt.
In den frühen Morgenstunden des 12. Dezember 2025 führte die Bundespolizei an der Anschlussstelle Kleve auf der Bundesautobahn 57 Kontrollen durch. Dabei wurde ein 28-jähriger Rumäne angetroffen, bei dem bei einem Abgleich der Personalien in den polizeilichen Fahndungssystemen ein Haftbefehl festgestellt wurde. Dieser wurde von der Staatsanwaltschaft Osnabrück ausgestellt. Grundlage des Haftbefehls war ein Strafbefehl des Amtsgerichts Nordhorn aus dem Jahr 2024, der eine Geldstrafe von insgesamt 600 Euro wegen der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln zur Folge hatte.
Da der Mann die Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde er von der Bundespolizei in Gewahrsam genommen und zur Bundespolizeiinspektion in Kleve gebracht. Er muss nun eine Restersatzfreiheitsstrafe von 10 Tagen in einer Justizvollzugsanstalt verbüßen.
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