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41-Jähriger verurteilt: Sexueller Übergriff auf geistig behindertes Mädchen
22. April 2026

41-Jähriger zu 22 Monaten auf Bewährung verurteilt: Sexueller Übergriff auf geistig behindertes Mädchen in Duisburg.

Worum es geht

Ein 41-jähriger Mann aus Duisburg ist vom Landgericht Duisburg wegen eines sexuellen Übergriffs auf die geistig behinderte Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin verurteilt worden. Die Tat ereignete sich bereits im Oktober 2020, das Urteil wurde jedoch erst nach sechs Jahren gefällt. Radio Duisburg

Die wichtigsten Fakten

Der Angeklagte gestand gleich zu Beginn des dreitägigen Prozesses, der Tochter seiner damaligen Partnerin im Herbst 2020 in die Hose gegriffen zu haben. Das Mädchen war zu diesem Zeitpunkt 16 Jahre alt und von Geburt an geistig behindert. Die Tat geschah während ihres Besuchs in der gemeinsamen Wohnung des Angeklagten und ihrer Mutter.

Hintergrund des Falls

Die Staatsanwaltschaft ging ursprünglich von zwei Übergriffen, in den Jahren 2018 und 2020, aus. Diese weiteren Vorwürfe konnten im Verfahren jedoch nicht bewiesen werden, sodass sich das Urteil ausschließlich auf die vom Beschuldigten gestandene Tat bezog. Die Geschädigte konnte vor Gericht nur eingeschränkt aussagen. Ein Gutachter bestätigte, dass sie sich aufgrund ihrer geistigen Behinderung nicht hätte wehren oder ihren Willen ausdrücken können.

Urteilsbegründung und Bewährung

Das Gericht verurteilte den 41-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten wegen sexuellen Übergriffs. Trotz neun Vorstrafen – überwiegend kleinere Delikte – wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht wertete das Geständnis und die Tatsache, dass der Mann seit fünf Jahren keine neuen Straftaten begangen hatte, zu seinen Gunsten.

Verfahrensverzögerung

Der Fall zog sich über Jahre, weil der Angeklagte längere Zeit nicht zu Gerichtsterminen erschien. Erst im Jahr 2025 wurde er festgenommen, wodurch der Prozess zu Ende geführt und das Urteil gefällt werden konnte.

Einordnung für NRW

Der Fall macht erneut auf den besonderen Schutzbedarf von Menschen mit Behinderung im Strafverfahren aufmerksam und unterstreicht die Herausforderungen, wenn betroffene Personen sich vor Gericht nur eingeschränkt äußern können.

Quellen

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