Kölner Landgericht urteilt nach tödlichem Vorfall: Patient stirbt nach Ziehen des Beatmungsschlauchs auf Intensivstation.
Im November 2025 kam es auf der Intensivstation eines Kölner Krankenhauses zu einem tragischen Vorfall: Ein Patient zog im Zustand eines Delirs einem sedierten Mitpatienten den Beatmungsschlauch ab. Das Landgericht Köln hat nun eine Entscheidung gefällt.
Ein schwer alkoholsüchtiger 32-jähriger Patient tötete während eines Delirs im Zuge eines Alkoholentzugs einen krebskranken Mitpatienten, indem er dessen Beatmungsschlauch und Magensonde entfernte. Trotz sofortiger Rettungsmaßnahmen verstarb der 75-jährige Mitpatient wenig später an Sauerstoffmangel. (stern.de)
Das Kölner Landgericht stellte fest: Der Täter war zum Tatzeitpunkt schuldunfähig. Während des mehrtägigen Entzugs entwickelte er eine Psychose, wahnhafte Vorstellungen und Halluzinationen. Mit rund drei Promille Alkohol im Blut wurde er zuvor für eine geplante Entgiftung eingeliefert. Kurz vor der Tat konsumierte er im Schnitt vier Flaschen Wein und zwei Flaschen hochprozentigen Alkohol täglich. Der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wurde statt einer Haftstrafe zugestimmt. (stern.de)
Der 32-Jährige hatte erst 2024 erstmals Alkohol konsumiert, nachdem er 2023 mit Kokain begonnen hatte. Die Alkoholabhängigkeit entwickelte sich rasant. Frühere Versuche, eine Entzugstherapie zu absolvieren, scheiterten mehrfach. Die psychiatrische Sachverständige riet zu einer zweijährigen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Das ist die gesetzlich vorgesehene Höchstdauer für diese Maßnahme. (stern.de)
Der Fall wirft Fragen zum Umgang mit suchtkranken Patientinnen und Patienten in Kliniken auf. Besonders relevant für Nordrhein-Westfalen ist, wie Kliniken Personal und Schutzmechanismen gerade in sensiblen Bereichen wie Intensivstationen stärken. Das Urteil des Landgerichts betont zudem, dass bei psychotischen Ausnahmezuständen durch Entzug andere Maßstäbe gelten als im klassischen Strafrecht. (stern.de)
Zu erwartende Maßnahmen sind eine zweijährige Unterbringung zur Entwöhnung von Alkohol. Das Gericht nannte jedoch keine konkrete Dauer. Der Fall bleibt Mahnzeichen für die Versorgungssituation schwer suchtkranker Personen und könnte die Praxis in Kliniken in NRW langfristig beeinflussen. (stern.de)
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