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Sexualerziehung an Schulen: Fakten, Ziele und gesetzliche Grundlagen
20. Mai 2026

Sexualerziehung an Schulen: Rechte, Ziele und Angebote für Lehrkräfte im Überblick.

Worum es geht

Sexualerziehung ist ein wichtiger Bestandteil der schulischen Bildung. Sie orientiert sich am Auftrag der Eltern und wird durch Schulen im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags unterstützt. Grundlage dafür sind klare gesetzliche Vorgaben und aktuelle Richtlinien.

Die wichtigsten Fakten

Laut Schulgesetz in Rheinland-Pfalz ist die Sexualerziehung Teil der Gesamterziehung an Schulen und wird fächerübergreifend durchgeführt. Die Inhalte richten sich nach dem Alter und dem Reifegrad der Schülerinnen und Schüler und werden in gebotener Zurückhaltung vermittelt. Ziel ist es, verantwortungsbewusstes geschlechtliches Verhalten und eine gleichberechtigte Partnerschaft zu fördern. Die Wertentscheidungen für Ehe und Familie nach Grundgesetz und Landesverfassung sind zu achten, ebenso das Gebot der Toleranz.

Hintergrund: Gesetzliche Grundlage und Richtlinien

Die rechtliche Basis bildet §1 des Landesgesetzes über die Schulen in Rheinland-Pfalz. In Absatz 3 wird die Pflicht der Schule zur Sexualerziehung betont. Über Ziele, Inhalte und Formen müssen die Eltern rechtzeitig informiert werden.
Die 2009 in Kraft getretene Richtlinie zur Sexualerziehung hebt die Förderung eines verantwortungsvollen und selbstbestimmten Umgangs hervor und versteht Sexualerziehung auch als Teil der Sozialerziehung.

Wer ist beteiligt?

Die Ausarbeitung der Richtlinien zur Sexualerziehung erfolgte unter Einbeziehung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, darunter Vertreter:innen der evangelischen und katholischen Kirche, Landeselternbeirat, Schülerinnen- und Schülervertretung, Landeszentrale für Gesundheitsförderung, Mädchenhaus Mainz und Pro Familia. Viele weitere Institutionen und Verbände waren im Anhörungsverfahren beteiligt. Quelle

Angebote zur Weiterbildung und Umsetzung

Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte können vielfältige Fortbildungsangebote nutzen, beispielsweise der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz (LZG). Themen sind zum Beispiel sexualpädagogisches Arbeiten in der Grundschule sowie Prävention sexuell übertragbarer Infektionen. Das Institut für Sexualpädagogik (isp) bietet zusätzlich Seminare zu unterschiedlichen sexualitätsbezogenen Themen an.

Einordnung für NRW

Auch in anderen Bundesländern, wie Nordrhein-Westfalen, orientiert sich die schulische Sexualerziehung an rechtlichen und pädagogischen Grundsätzen, die ähnliche Ziele verfolgen: die Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen bei der Entwicklung eines sicheren, selbstbestimmten und respektvollen Umgangs mit Sexualität. Die Erfahrungen und Modelle aus Rheinland-Pfalz bieten Orientierung bei der Ausgestaltung entsprechender Konzepte.

Ausblick

Die fortlaufende Qualifizierung von Lehrkräften sowie die Beteiligung verschiedener gesellschaftlicher Gruppen sichern eine verantwortungsvolle und aktuelle Sexualerziehung an Schulen. Weiterbildungs- und Workshop-Angebote, wie die des MädchenHauses Mainz, unterstützen die nachhaltige Umsetzung im pädagogischen Alltag.

Quellen

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