Die Entscheidung über den Kohleausstieg 2030 in NRW verzögert sich – der Prüfbericht kommt frühestens im Frühjahr 2027. Alle wichtigen Infos gibt es hier.
NRW und der Kohleausstieg – ein Thema, das die Menschen im Land schon seit Jahren bewegt. Jetzt gibt es neue Entwicklungen, und die sind alles andere als ein Grund zur Entspannung: Die Entscheidung darüber, ob der vorgezogene Kohleausstieg 2030 tatsächlich hält, verzögert sich um mindestens ein halbes Jahr. Das Bundes-Wirtschaftsministerium hat auf WDR-Anfrage bestätigt, dass der entscheidende Prüfbericht nicht vor dem Frühjahr 2027 veröffentlicht wird.1
Übrigens: Wer sich fragt, wie NRW überhaupt zu dem wurde, was es heute ist – zum Beispiel warum Düsseldorf und nicht Köln die Landeshauptstadt wurde – der findet in einem früheren Beitrag spannende Hintergründe zur Entstehungsgeschichte des Landes.2 Aber zurück zum heißen Eisen der Energiepolitik.
Eigentlich war der Prüfbericht für den 15. August 2026 angekündigt. Doch ein Sprecher des Bundesministeriums machte klar: Der Bericht „wird weitere Zeit in Anspruch nehmen.“ Der Grund? Die Verantwortlichen wollen zunächst die Ergebnisse der diesjährigen Ausschreibungsrunden für neue Gaskraftwerke abwarten.1
Laut dem Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) sind in diesem Jahr zwei Ausschreibungsrunden geplant. Die erste startet mit Geboten am 8. September, die zweite am 29. Dezember. Die Zuschläge für die zweite Runde werden bis zum 23. Februar bekanntgegeben – und genau diesen Termin will das Ministerium abwarten, bevor es den Prüfbericht veröffentlicht. Ergebnis: Vor dem Frühjahr ist keine Entscheidung zu erwarten.1
Im Herbst 2022 hatten Politik und RWE gemeinsam den Kohleausstieg im Rheinischen Braunkohlerevier vom Jahr 2038 auf 2030 vorgezogen. Schon damals war klar, dass neue Gaskraftwerke her müssen, um den Strombedarf – auch in sogenannten Dunkelflauten – zu sichern. Die Planung dieser Kraftwerke hat sich seitdem fast vier Jahre lang verzögert. Erst vergangenen Monat wurden mit dem StromVKG die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen.1
Das Gesetz zur Beendigung der Kohleverstromung (KVBG) legt fest: Das Ausstiegsdatum 2030 gilt nur dann, wenn die Stromversorgung zu jeder Zeit gesichert ist. Sollte das nicht der Fall sein, könnten drei Braunkohle-Kraftwerksblöcke – Niederaußem K, Neurath F (BoA 2) und Neurath G (BoA 3) – anstatt stillgelegt zu werden, in einen Reservebetrieb bis Ende 2033 überführt werden.1
NRW-Wirtschafts- und Energieministerin Mona Neubaur (Grüne) gibt sich kämpferisch: „Der Braunkohleausstieg 2030 bleibt unser Ziel – daran ändert auch der spätere Termin der Entscheidung des Bundes nichts.“ Sie betonte, dass die Energieversorgungssicherheit die Voraussetzung bleibe, und verwies darauf, dass NRW sich frühzeitig auf den Kohleausstieg vorbereitet habe: „NRW hat seine Hausaufgaben gemacht.“1
Ganz anders klingt das bei der Opposition. SPD-Fraktionsvorsitzender Jochen Ott geht mit der Landesregierung hart ins Gericht: „Dass der Bericht nun verschoben werden muss, ist eine Fortsetzung des chaotischen Kohleausstiegs-Deals von Mona Neubaur und Robert Habeck.“ Die SPD habe die „planlose Umsetzung des Kohleausstiegs stets kritisiert, insbesondere weil dieser über die Köpfe von Industrie, Beschäftigten und Parlament hinweg geschlossen wurde.“1
Für die Menschen im Land – ob in der Industrie, bei den Beschäftigten in den Kraftwerken oder einfach als Strom-Verbraucherin und -Verbraucher – bedeutet die Verzögerung vor allem eines: Unsicherheit. Wie geht es mit dem Braunkohlerevier weiter? Wann kommen die neuen Gaskraftwerke? Und hält das Datum 2030 wirklich? Antworten darauf gibt es frühestens im Frühjahr 2027. Bis dahin heißt es: dranbleiben und informiert bleiben – zum Beispiel hier bei Antenne NRW.
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