Ein alkoholisierter Mann sorgte für einen Polizeieinsatz am Flughafen Köln/Bonn.
Am Abend des 21. April 2026 kam es am Flughafen Köln/Bonn zu einem Polizeieinsatz, nachdem ein stark alkoholisierter Fluggast Widerstand leistete. Der 47-jährige Mann sollte einen Flug nach Großbritannien antreten, wurde jedoch von der Fluggesellschaft wegen seines Zustands von der Beförderung ausgeschlossen.
Die Bundespolizei wurde auf den Vorfall aufmerksam gemacht und traf den Mann in der Nähe eines Abfluggates an. Seine Alkoholisierung war so stark, dass eine Kontrolle nur eingeschränkt möglich war. Um die Situation zu klären, sollte der Fluggast zur Dienststelle gebracht werden. Auf dem Weg dorthin verhielt er sich zunehmend aggressiv, riss sich los und näherte sich den Einsatzkräften mit unkontrollierten Bewegungen.
Infolgedessen sahen sich die Bundespolizisten gezwungen, körperliche Gewalt anzuwenden und den Mann mit Handfesseln zu fixieren. Der Fluggast zog sich dabei eine oberflächliche Verletzung am Kinn zu und erhielt sofortige medizinische Versorgung. Auch ein Polizist wurde leicht verletzt, konnte jedoch weiterhin dienstfähig bleiben.
Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann zur Ausnüchterung in den Polizeigewahrsamsdienst überstellt. Ein Atemalkoholtest konnte aufgrund seiner Verfassung nicht durchgeführt werden. Die Bundespolizei wies darauf hin, dass Passagiere, die stark alkoholisiert sind und aggressiv auftreten, von der Beförderung ausgeschlossen werden können und mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen müssen.
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