In Hamm wurden eine 48-jährige Frau und ein 40-jähriger Mann erwischt, nachdem sie einen Polizeihubschrauber mit einem Laserpointer geblendet hatten.
Was sich vielleicht für manche wie ein dummer Streich anfühlt, ist in Wirklichkeit eine richtig gefährliche und vor allem strafbare Sache: In Hamm-Uentrop haben in der Nacht auf Freitag, den 11. September, zwei Personen einen Polizeihubschrauber mit einem Laserpointer geblendet – und das hatte Konsequenzen.1
Gegen 1.15 Uhr war ein Polizeihubschrauber im Bereich Hamm-Uentrop unterwegs – und zwar wegen des Verdachts eines Einbruchs. Mitten im Einsatz wurden die Piloten plötzlich massiv geblendet. Der Laserstrahl konnte dem Bereich des Dierhagenwegs zugeordnet werden.1
Eine Streifenwagenbesatzung machte sich sofort auf den Weg und konnte dort tatsächlich zwei Personen antreffen und überprüfen: eine 48-jährige Frau und einen 40-jährigen Mann – beide aus Hamm. Zum Glück kam es durch die Blendung weder zu Verletzungen der Piloten noch zu Abweichungen vom Flugkurs.1
Die Polizei hat gegen die beiden ein Verfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr eingeleitet. Das klingt erstmal abstrakt, ist aber bitterer Ernst – denn das fällt unter § 315 StGB. Und: Schon der bloße Versuch ist strafbar.1
Die Polizei macht das in ihrer Stellungnahme super klar: Laserpointer auf Hubschrauber, Flugzeuge oder andere Fahrzeuge zu richten, ist kein Witz. Pilotinnen und Piloten sowie Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer können durch solche Blendungen erheblich verletzt werden – und im schlimmsten Fall können schwere Unfälle die Folge sein.1
Was wie ein blöder Witz wirken mag, kann für andere Menschen lebensgefährlich werden – und für dich selbst richtig teuer werden. Die beiden Personen aus Hamm haben das jetzt am eigenen Leib erfahren. Also: Laserpointer gehören nicht in die Nacht – und schon gar nicht in Richtung Himmel. Die Polizei schaut da ganz genau hin und ermittelt in solchen Fällen konsequent.1
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