Ein 29-Jähriger überfiel 2019 eine 79-jährige Rentnerin in Köln-Longerich und wurde jetzt zu fast drei Jahren Haft verurteilt. Alle Infos zum Fall.
Ein Fall, der mehrere Jahre ungelöst blieb, hat jetzt vor dem Kölner Amtsgericht sein Urteil gefunden: Ein 29-jähriger Mann wurde zu zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt – wegen versuchten Raubes, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Der Überfall auf eine damals 79-jährige Rentnerin in ihrer Wohnung in Köln-Longerich hatte sich bereits am 24. April 2019 ereignet. Erst ein Abgleich von DNA-Spuren und Fingerabdrücken brachte die Ermittler schließlich auf die Spur des Täters.1
Am Vormittag jenes Tages kletterte der Angeklagte über eine Garage in den Garten der Frau und hebelte die Tür zum Wintergarten auf. Als er in der Wohnung ein Wassergeräusch hörte, wollte er nach eigenen Angaben zunächst wieder abhauen – doch der Rückzug übers Garagendach misslang, weil Blumentöpfe unter ihm zerbrachen.1
Die Seniorin hörte das Geschepper und ging ins Bad neben dem Wintergarten – dort stand plötzlich der Einbrecher vor ihr. Er fragte nach Schmuck, folgte ihr in die Küche und versuchte, ihr die Goldkette vom Hals zu reißen. Dabei kam es zum Gerangel: Die Frau stürzte und zog sich dabei eine Platzwunde am Kopf sowie einen Armbruch am rechten Ellbogen zu. Weil sie regelmäßig Blutverdünner einnahm, floss aus der Kopfwunde besonders viel Blut – ein schrecklicher Anblick, wie ihre Tochter später im Zeugenstand schilderte.1
Auf dem Boden liegend, löste die Rentnerin über ihr Notfallarmband den Hausnotruf aus. Über eine Gegensprechanlage schilderte sie einem Mitarbeiter des Roten Kreuzes, was passiert war. Der verständigte ihre Tochter, die direkt nebenan wohnte und sofort herüberkam. Die verletzte Frau wurde ins Krankenhaus gebracht und operiert.1
Der Überfall hinterließ tiefe Spuren. Die ohnehin gebrechliche Frau, die unter anderem an Parkinson litt, entwickelte nach der Tat eine Angststörung und traute sich nicht mehr allein vor die Tür. Ihr Zustand verschlechterte sich rapide, schließlich musste sie in ein Pflegeheim. Drei Jahre nach dem Überfall starb sie.1
Ihre Tochter schilderte das alles ruhig im Zeugenstand – und schwieg, als der Angeklagte sich bei ihr entschuldigte: „Es tut mir sehr leid, was ich gemacht habe. Ich hasse mich selber dafür.“ Dafür meldete sich am Ende des Prozesses der Sohn der Verstorbenen aus dem Publikum zu Wort und richtete sich direkt an den Angeklagten: „Meine Schwester nimmt die Entschuldigung an. Machen Sie so etwas nie wieder!“1
Der 29-Jährige räumte die Vorwürfe vor Gericht ein. Sein Verteidiger machte geltend, dass sein Mandant in schwierigen Verhältnissen aufgewachsen sei, von Grundsicherung lebe und zur Tatzeit unter Suchtdruck gestanden habe – er konsumierte damals Haschisch, Kokain und Ecstasy. Außerdem sei er bereit, eine Langzeittherapie zu machen.1
Trotzdem: Der 29-Jährige ist mehrfach vorbestraft, hat bereits eine längere Haftstrafe abgesessen und es laufen noch weitere Verfahren gegen ihn, unter anderem wegen mutmaßlicher Fälle von besonders schwerem Diebstahl. Die Staatsanwältin hatte drei Jahre Haft gefordert, der Richter blieb mit zwei Jahren und zehn Monaten knapp darunter.1
Dieser Fall zeigt, wie ein Einbruch das Leben eines Menschen nachhaltig zerstören kann – und wie lange es manchmal dauert, bis Gerechtigkeit ihren Lauf nimmt. Für die Familie der Verstorbenen ist das Urteil zumindest ein kleines Stück Wiedergutmachung. Mehr Lokalnews aus NRW gibt’s täglich bei uns auf antenne.nrw.
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