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Waffen- und Messerverbotszone am Hamborner Altmarkt in Kraft
30. April 2026

Der Hamborner Altmarkt in Duisburg ist nun eine Waffen- und Messerverbotszone.

Neue Regelungen am Hamborner Altmarkt

Seit dem 21. April ist der Hamborner Altmarkt in Duisburg offiziell zur Waffen- und Messerverbotszone erklärt worden. Diese Maßnahme soll der Sicherheit der Bürger dienen und gefährliche Situationen im Vorfeld erkennen und unterbinden.

Im betroffenen Bereich, der rund um den Hamborner Altmarkt gilt, sind das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen, wie beispielsweise Taschenmessern oder Schusswaffen, rund um die Uhr verboten. Es wurde eine Kennzeichnung durch etwa 50 Schilder vorgenommen, die auf die neuen Regelungen hinweisen.

Personen mit einem waffenrechtlichen Erlaubnis oder bestimmte Berufsgruppen, wie Polizisten, sind von dieser Regelung ausgenommen. Verstöße gegen das Verbot können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.

Durch die Einrichtung dieser Verbotszone möchte die Polizei präventiv eingreifen, illegal mitgeführte Waffen sichern und Gewaltkriminalität nachhaltig reduzieren. Das Mitführen einer scharfen Schusswaffe bleibt unabhängig von dieser Regelung eine Straftat und wird weiterhin konsequent verfolgt.

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