Ein Zehnjähriger hat sich in Niederkrüchten-Varbrook einen E-Scooter genommen und sich dabei schwer verletzt. Was Eltern über die Altersgrenze wissen müssen.
Ein Samstagvormittag, ein Campingplatz in Niederkrüchten-Varbrook – und dann das: Ein zehnjähriger Junge hat sich dort gegen 11 Uhr einen E-Scooter genommen, der einem Freund der Familie gehörte, und ist damit auf Feldwegen herumgefahren. Das Ende der Geschichte ist leider alles andere als witzig.1
Weder der Besitzer des Scooters noch eine weitere Zeugin vor Ort hatten bemerkt, dass der Junge überhaupt losgefahren war. Als er zum Ausgangspunkt zurückkehrte, stürzte er so unglücklich, dass er schwer verletzt ins Krankenhaus musste – und dort stationär aufgenommen werden musste.1
Viele wissen das gar nicht – oder unterschätzen es total: Das Fahren mit einem E-Scooter ist in Deutschland erst ab 14 Jahren erlaubt. Für Zehnjährige ist das schlicht verboten, egal ob auf der Straße oder auf Feldwegen.1
Das klingt vielleicht erstmal nach einer nervigen Regel, aber der Unfall in Niederkrüchten-Varbrook zeigt, warum diese Altersgrenze existiert. E-Scooter können richtig schnell werden und sind für jüngere Kinder schwieriger zu kontrollieren – besonders auf unebenem Gelände wie Feldwegen.
Der Fall macht deutlich: Auch auf Campingplätzen oder bei Freunden und Familie sollten E-Scooter nicht einfach rumstehen, wo Kinder ohne Aufsicht rankommen. Das Verkehrskommissariat der Kreispolizeibehörde Viersen hat die Ermittlungen aufgenommen.1
Ein paar Dinge, die ihr als Eltern oder Aufsichtspersonen im Blick haben solltet:
Dem zehnjährigen Jungen wünschen wir von Antenne NRW schnelle und vollständige Genesung. Solche Unfälle passieren schnell – und meistens völlig unbeabsichtigt. Umso wichtiger ist es, dass wir alle ein bisschen aufmerksamer sind, wenn E-Scooter im Spiel sind. Denn der Spaß hört spätestens dann auf, wenn jemand im Krankenhaus landet.1
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