Zoll prüft Mindestlohn und Ausweispflicht im Taxi- und Mietwagengewerbe in OWL.
Das Hauptzollamt Bielefeld führte am 12. Juni 2026 in einer großangelegten Aktion Kontrollen im Taxi- und Mietwagengewerbe durch. Rund 50 Einsatzkräfte, darunter Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, der Kreispolizei Herford und der Straßenverkehrsämter der Region, überprüften insgesamt 36 Fahrerinnen und Fahrer an verschiedenen Taxiständen.
Im Fokus der Kontrollen standen insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, Sozialversicherungsfragen sowie die rechtlichen Bedingungen für die Beschäftigung ausländischer Fahrer. Der Mindestlohn für 2026 beträgt 13,90 Euro pro Stunde.
Die Überprüfungen ergaben in 19 Fällen Unregelmäßigkeiten. Sechs Fälle betrafen Verstöße gegen den Mindestlohn, in drei Fällen wurde Sozialleistungsmissbrauch vermutet und in zwei weiteren Fällen gab es Hinweise auf nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge. Zudem wurde in acht Fällen die Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten nicht eingehalten.
Die Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden vor Ort eingeleitet, während sich die Zollbehörde auf detaillierte Geschäftsunterlagenprüfungen bei den betroffenen Firmen vorbereitete. Dies betrifft insbesondere die Lohn- und Finanzbuchhaltung.
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