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Pfleger vergewaltigt 81-Jährige - über zehn Jahre Haft

Ein Pfleger soll sich in einem Haushalt um einen bettlägrigen Mann kümmern. Doch stattdessen klaut er Geld und vergewaltigt die Frau des Pflegebedürftigen. Nun muss er jahrelang hinter Gitter.

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Prozessbeginn vor dem Landgericht Bonn Thomas Banneyer/dpa

Bonn (dpa/lnw) - Das Bonner Landgericht hat einen 30-jährigen Pfleger wegen erpresserischen Menschenraubes, schwerer räuberischer Erpressung, Körperverletzung und Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von zehn Jahren und sechs Monaten verurteilt. Außerdem muss der Mann der 81 Jahre alten Geschädigten 25.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. 

Er kam im August 2024 als Pfleger für einen bettlägerigen Mann in einen Haushalt in Hennef bei Bonn. Den Schlüssel hatte die Ehefrau unter die Fußmatte hinterlegt. Kurz nach der Ankunft hatte der Angeklagte laut Urteil die schlafende 81-Jährige aus dem Bett gezerrt, sie gefesselt und geknebelt. 

Er nahm demnach Schmuck im Wert von 7.000 Euro, 400 Euro Bargeld sowie eine EC-Karte an sich. Er hob mit der erpressten Pin-Nummer am Bankautomaten 1.500 Euro ab. Dann kehrte er zurück und vergewaltigte die 81-Jährige. Er ließ sich mit einem Taxi nach Berlin fahren. Den Fahrpreis von 1.700 Euro zahlte er mit der erbeuteten EC-Karte. Die Frau ließ er gefesselt zurück. 

 Angeklagter nennt Vergewaltigung eine «Dummheit» 

 In seinem Geständnis hatte der Angeklagte die Vergewaltigung als «Dummheit» bezeichnet, für die er sich sehr schäme. Damals sei er «krank und besoffen gewesen». Ein psychiatrischer Gutachter hatte keine strafmildernde Einschränkung bei ihm festgestellt. 

Laut Urteil hat sich der Angeklagte bei polnischen Pflegeagenturen als «erfahrene Pflegekraft» beworben. Dabei stellte er sich mit verschiedenen Identitäten vor und verschwieg, dass er in Polen wegen zahlreicher Straftaten zu knapp sieben Jahren Haft verurteilt worden war. Bei mehreren seiner Kurzzeitstellen sollen Wertsachen verschwunden sein. Die Richter sprachen von einem kriminellen «Geschäftsmodell». 

Schon zwei Wochen nach der Tat hatte sich der Mann erneut mit falscher Identität für eine Pflegestelle beworben. Er wurde nach einem Hinweis der Agentur festgenommen. 

Im Urteil hieß es, die Folgen für die Eheleute seien besonders gravierend. Sie mussten ihr Haus verkaufen, da die schwer traumatisierte 81-Jährige es nicht mehr betreten konnte. Mittlerweile lebt das Ehepaar in zwei verschiedenen Pflegestiften. Sie können nicht mehr alleine leben und müssen betreut werden.

© dpa-infocom, dpa:250311-930-400572/1