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Abtreibung: Erzbischof Bentz verteidigt Verbot in katholischen Kliniken
21. Mai 2026

Abtreibung: Erzbischof Bentz verteidigt das Verbot in katholischen Kliniken – das bedeutet es für NRW.

Der Paderborner Erzbischof Udo Markus Bentz stärkt das Recht katholischer Kliniken, keine Abtreibungen durchzuführen. Er betont, dass die Gesellschaft gerade im Bereich des Lebensschutzes ein klares Zeugnis brauche. Dieses eindeutige Werteprofil kirchlicher Krankenhäuser sieht Bentz als Bereicherung für eine vielfältige Gesellschaft.

Worum es geht

Im Fokus steht die Entscheidung katholischer Kliniken, Schwangerschaftsabbrüche nicht vorzunehmen. Anlass ist eine Klage eines Chefarztes eines Krankenhauses im Erzbistum Paderborn gegen das Abtreibungsverbot in seiner Einrichtung. Bentz positioniert sich klar für das Selbstbestimmungsrecht katholischer Träger.

Die wichtigsten Fakten

Laut Erzbischof Bentz ist das Werteprofil katholischer Häuser gerade in der pluralen Gesellschaft wertvoll, weil andere Kliniken andere medizinische Profile anbieten. Die katholische Kirche wolle dabei ungewollt schwangere Frauen nicht alleinlassen: Kirchliche Gesundheits- und Beratungseinrichtungen bieten Unterstützung und helfen, Alternativen zu einem Schwangerschaftsabbruch zu finden.

Hintergrund der Debatte

Die aktuelle Diskussion wurde auch durch Fälle wie die der Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf und des Lippstädter Gynäkologen Joachim Volz befeuert. Persönliche Angriffe und Verleumdungen im Zusammenhang mit Abtreibungsdebatten kritisiert Bentz deutlich. Er mahnt, die Diskussion um Lebensschutz sollte sachlich geführt werden und sich nicht an einzelnen Personen entzünden.

Einordnung für NRW

Die Auseinandersetzung steht exemplarisch für Debatten um das Spannungsfeld zwischen religiös geprägten Werten und gesellschaftlichem Pluralismus. Gerade in einem vielfältigen Bundesland wie NRW kommt es laut Bentz darauf an, dass einzelne Hausprofile nebeneinander bestehen – ohne dass die Debatte um Abtreibung so polarisiert wie etwa in den USA.

Ausblick

Bentz spricht sich dafür aus, den bestehenden rechtlichen Kompromiss zum Schwangerschaftsabbruch nicht infrage zu stellen. Er betont, dass die aktuelle Regelung sowohl das Lebensrecht und die Würde des ungeborenen Kindes als auch die konkrete Lebenssituation der Frau berücksichtigt. Die Kirche will weiterhin Alternativen anbieten und zu einem sachlichen Diskurs beitragen.

Quellen

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