Nach Brandstiftungen in Wermelskirchen muss der Tatverdächtige erneut in Untersuchungshaft. Entscheidung des Landgerichts Köln.
Nach einer Serie von Brandstiftungen in Wermelskirchen muss ein 34-jähriger Mann wieder in Untersuchungshaft. Dies entschied das Landgericht Köln, nachdem der Mann zuvor vorübergehend auf freiem Fuß war.
Das Gericht stellte fest, dass die Beweislage ausreiche, um den Tatverdacht zu bestätigen. Hans Logemann, Sprecher des Landgerichts Köln, betonte die Schwere der Vorwürfe, die versuchten Mord in drei Fällen sowie besondere schwere Brandstiftung umfassen.
Der Verdächtige wurde Mitte Juni festgenommen, nachdem drei Mehrfamilienhäuser in Wermelskirchen in der Nacht zum 7. Juni in Brand gesetzt worden waren. Die Feuer brachen an unterschiedlichen Orten nahezu zeitgleich aus, was die Feuerwehr vor enorme Herausforderungen stellte.
Um die 40 Bewohner mussten aus den betroffenen Häusern gerettet werden, da die dichten Rauchschwaden eine Flucht über das Treppenhaus unmöglich machten. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung sicherten die Beamten weitere Beweismittel, die die Staatsanwaltschaft zur Erwirking eines Haftbefehls führten.
Die Ermittlungen hatten ergeben, dass es keine Anzeichen für ein politisches Motiv gibt. Laut der Staatsanwaltschaft sieht man den 34-Jährigen weiterhin als dringend tatverdächtig. Nach der Entscheidung des Amtsgerichts, den Tatverdächtigen vorübergehend freizulassen, hatte die Staatsanwaltschaft Beschwerde eingelegt, die nun vom Landgericht Köln angenommen wurde.
Die Situation in Wermelskirchen bleibt angespannt, während die Ermittlungen fortgeführt werden.
Quelle: WDR, Polizei Köln, Staatsanwaltschaft Köln
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