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Lkw-Chaosfahrt in NRW: Polnischer Fahrer in Psychiatrie eingewiesen

Nach einer Chaosfahrt mit vielen Verletzten wird ein Lkw-Fahrer in die Psychiatrie eingewiesen. Er ließ eine Spur der Zerstörung auf A1 und A46.

Überblick über die Chaosfahrt

Ein polnischer Lkw-Fahrer wurde nach einer Chaosfahrt über die Autobahnen A1 und A46 für dauerhaft psychisch krank erklärt. In seinem Verlauf hinterließ er mehr als 50 beschädigte Fahrzeuge und verletzte 23 Personen. Am Freitag, dem 8. August 2025, fiel das Urteil am Landgericht in Hagen.

Die Umstände der Fahrt

Das Gericht stellte fest, dass es ein Wunder war, dass während der gesamten Chaosfahrt keine Menschenlebens verloren gingen. Sowohl der Oberstaatsanwalt als auch der Anwalt der Nebenklage machten deutlich, wie dramatisch die Situation war. Der Fahrer, der von Jüchen im Rheinland bis nach Hagen mit Geschwindigkeiten von bis zu 120 Stundenkilometern unterwegs war, fühlte sich laut eigenen Aussagen von der Mafia verfolgt.

Psychische Erkrankung und Urteil

Ein psychiatrischer Gutachter bestätigte vor Gericht, dass der 31-jährige Fahrer an paranoider Schizophrenie leide und seit mehreren Jahren in Behandlung sei. Er hatte verzweifelt versucht, die Symptome zu bekämpfen, ohne Erfolg. Zusätzlich wurde festgestellt, dass er während der Fahrt Alkohol und Cannabis konsumierte. Aufgrund dieser Umstände ordnete das Gericht seine dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung an und entzog ihm die Fahrerlaubnis in Deutschland.

Auswirkungen auf die Opfer

Ein Zeuge, Andreas Röhling aus Köln, gab an, dass die Erlebnisse von vielen Opfern und Polizisten traumatokeh sind. Einige Betroffene haben bis heute Angst, wieder auf die Autobahn zu fahren, und berichten von anhaltenden psychischen Belastungen.

Schlusserklärung des Angeklagten

Der Angeklagte drückte Bedauern über die Vorfälle aus und sagte, dass es ihm leid tue, was geschehen sei. Die Richterin hob hervor, dass der Zustand des Fahrers und die Auswirkungen seiner Taten prägend für das Urteil waren. Um weitere Vorfälle zu verhindern, wurde die Entscheidung für die psychische Unterbringung als nötig erachtet.

Dieses Urteil zeigt die Bedeutung einer genauen juristischen sowie psychologischen Betrachtung bei der Ahndung von Straftaten, deren Auslöser komplexe medizinische Ursachen haben.

Quellen: WDR-Reporter vor Ort, Landgericht Hagen, Staatsanwaltschaft Hagen, Zeuge Andreas Röhling

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