Neues Landesforstgesetz NRW: Radfahren im Wald künftig stark eingeschränkt. Alle Hintergründe zu den geplanten Regelungen.
In Nordrhein-Westfalen steht eine grundlegende Änderung für Radfahrerinnen und Radfahrer bevor: Der aktuelle Gesetzentwurf zum Landesforstgesetz würde das Radfahren im Wald massiv einschränken. Besonders betroffen wären Nutzer von schmalen Wegen und Trails.
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW hat am 13. Mai 2026 den Gesetzentwurf für eine Änderung des Landesforstgesetzes veröffentlicht. Dieser Entwurf sieht vor, Radfahren künftig nur noch auf „Straßen und Fahrwegen“ sowie auf ausdrücklich gekennzeichneten Trails zu erlauben (DIMB).
Unter „Fahrwegen“ werden befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege verstanden. Laut der Begründung sind dies Wege mit festem Untergrund und einer Wegebreite, die es zweispurigen, nicht geländegängigen Fahrzeugen erlaubt, sie zu befahren. Schmale Wege sowie Rückegassen werden explizit von dieser Definition ausgeschlossen. Maßgeblich ist zudem ein Erlass aus 2023, der eine Regelfahrbahnbreite von 3,5 Metern für diese Wege nennt (Erlass Wegebau NRW).
Die bisherige Regelung gestattete das Radfahren auf „Straßen und festen Wegen“. Mit dem neuen Gesetzentwurf kommt es zu einer deutlichen Verschärfung. In der Praxis dürfen demnach nur noch breite Forstwege offiziell mit dem Fahrrad genutzt werden. Betroffen sind vor allem schmale Pfade und beliebte Trails, die künftig tabu wären (SAZ BIKE). Einzelne Trails könnten nur noch mit Zustimmung des Waldbesitzers und der Forstbehörde genutzt werden.
Für Mountainbikerinnen und Mountainbiker, aber auch für andere Radfahrende, stellt die geplante Änderung eine starke Einschränkung dar. Durch die „3,5-Meter-Regel durch die Hintertür“ werden zahlreiche Wege, die bisher legal befahren werden konnten, de facto verboten. Die entscheidenden Passagen und deren Auslegung sorgen bereits jetzt für breite Diskussionen unter Verbänden und in der Öffentlichkeit (MTB-News.de).
Die Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB) und weitere Verbände prüfen derzeit den Gesetzentwurf im Detail und wollen bald eine Stellungnahme veröffentlichen. Bis dahin wird von eigenen Aktionen abgeraten. Änderungen am Gesetz sind noch möglich, die Debatte um die künftige Gestaltung der Waldnutzung läuft (DIMB).
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