NRW genehmigt Body-Cams für Ordnungsämter. Gesetzesänderung soll Sicherheit, Deeskalation und Beweissicherung stärken.
Nordrhein-Westfalen schafft neue Möglichkeiten zum Schutz der kommunalen Ordnungskräfte: Künftig dürfen Beschäftigte der Ordnungsämter in NRW Body-Cams einsetzen. Diese Maßnahme soll zur Verbesserung der Sicherheit im öffentlichen Raum beitragen und dient vor allem der Beweissicherung sowie zur Deeskalation von Konfliktsituationen.
Aufgrund zunehmender Anfeindungen und Gewalt gegen kommunale Ordnungskräfte – insbesondere während der Corona-Krise – hat der NRW-Landtag reagiert und eine Änderung des Ordnungsbehördengesetzes beschlossen. Nun bekommen Städte und Kommunen die rechtliche Grundlage, Body-Cams und Fahrzeugkameras im Ordnungsdienst einzusetzen (NetCo).
Die Gesetzesänderung erlaubt es Ordnungsämtern und kommunalen Ordnungsdiensten (KOD), Body-Cams bei ihren täglichen Einsätzen zu verwenden. Kameras werden auch in Streifenwagen der Ordnungsbehörden zugelassen. Ziel ist es, Bedrohungen und Übergriffe zu dokumentieren und gleichzeitig auf potenzielle Angreifer abschreckend zu wirken.
Ordnungsämter und KOD unterstützen vielerorts die Polizei, leisten einen wichtigen Beitrag für das Sicherheitsgefühl in den Innenstädten und kümmern sich um die Gefahrenabwehr. Angesichts zunehmender Übergriffe wurde der Ruf nach zusätzlichem Schutz laut. Bereits zuvor hat die Polizei NRW Body-Cams genutzt; mit der neuen Regelung stehen diese nun auch den Ordnungsdiensten zur Verfügung.
Der innenpolitische Sprecher Christos Katzidis bezeichnete die Neuerung als Meilenstein für die kommunale Sicherheitsverantwortung. Kommunen werden so neben der Polizei noch stärker zur festen Säule der Ordnungs- und Sicherheitspolitik in NRW.
Mit der Bereitstellung moderner Technik sollen Sicherheit und Deeskalation im öffentlichen Raum weiter verbessert werden. Die Einführung der Body-Cams gilt damit als wichtiger Schritt, um Mitarbeitende und Bürger gleichermaßen zu schützen und Vorfälle lückenlos zu dokumentieren.
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