Nach der brutalen Wrestling-Attacke auf einen Schiedsrichter ist ein Spieler des Siegener SC für fünf Jahre gesperrt worden. Alle Infos zum Urteil gibt es hier.
Ein Vorfall, der weit über die Grenzen von Siegen hinaus für Entsetzen gesorgt hat: Ein 22-jähriger Amateurfußballer des Siegener SC hat nach einem Platzverweis völlig die Kontrolle verloren – und einen Schiedsrichter auf brutale Weise angegriffen. Die Szene, die an einen Wrestling-Kampf erinnerte, ging viral. Jetzt hat das Kreissportgericht gesprochen.1
Das Kreissportgericht hat sich dem Fall angenommen und dabei gleich mehrere schwere Vorwürfe geprüft: besonders schwere Beleidigung, schwere Körperverletzung und vorsätzliches Handeln. Das Ergebnis ist eindeutig – fünf Jahre Sperre für den Kreisligaspieler. Die letzten 18 Monate davon sind auf Bewährung ausgesetzt. Aber: Wer denkt, damit ist der Spieler raus aus der Sache, irrt. Als Bedingung für die Bewährung muss er ein Anti-Aggressionstraining absolvieren und das auch nachweisen.1
Vor dem Sportgericht äußerte sich der Spieler nur bruchstückhaft zu dem Vorfall. Die Strafe nahm er relativ regungslos entgegen – zeigte sich aber einsichtig und entschuldigte sich bei dem Schiedsrichter.1
Für den Verein ist die Sache ebenfalls glasklar: Der Spieler fliegt raus. Klaus Killet, Vorstandsmitglied des Siegener SC, machte das in einem Statement deutlich:
Wie es überhaupt so weit kommen konnte, bleibt für den Verein nach eigenen Angaben ein Rätsel. Bitter dazu: Der Verein selbst bekommt mittlerweile sogar Morddrohungen.1
Nicht nur der Spieler steht unter Strafe. Auch ein Funktionär des Siegener SC hatte sich vom Seitenrand aus mit einer Beleidigung gegen den Schiedsrichter hervorgetan. Die Folgen: vier Spiele Sperre für den Funktionär und eine Geldstrafe im niedrigen dreistelligen Bereich für den Verein – wegen der Beleidigung und des Spielabbruchs. Das abgebrochene Spiel wird außerdem 2:0 für den Gegner, den SV Setzen II, gewertet. Der Siegener SC hat alle Strafen akzeptiert.1
Während für den Spieler und den Verein jetzt zumindest sportrechtlich ein Schlussstrich gezogen ist, sieht das beim betroffenen Schiedsrichter ganz anders aus. Er leidet noch immer – sowohl körperlich als auch psychisch. Bei seiner Vernehmung vor dem Kreissportgericht sah er sich das Beweismaterial kein einziges Mal an. Maik Otto, Vorsitzender des Kreissportgerichts FLVW, beschrieb ihn so: „Er war ein ganz anderer Typ. Er ist sehr in sich gekehrt, was er auch seinem Arbeitgeber mitgeteilt hat.“1
Für den Fußballer selbst ist das Kapitel damit noch lange nicht abgeschlossen. Der Schiedsrichter hat Anzeige erstattet, die Polizei ermittelt – und eine Zivilklage läuft ebenfalls. Was dieser Fall außerdem aufwirft: Welche Konsequenzen hat so ein Vorfall fürs Schiedsrichterwesen insgesamt? Eine Frage, die jetzt alle Beteiligten beschäftigt – und die weit über Siegen hinaus relevant ist.1
Klar ist: Gewalt auf dem Fußballfeld darf keine Grauzone sein. Und dieser Fall zeigt, dass die Sportgerichte durchaus in der Lage sind, ein klares Zeichen zu setzen.
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