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Autobahndreieck Bottrop: Neue Planunterlagen zum A2/A31-Umbau liegen aus
2. November 2026

Neue Planunterlagen zum Umbau des Autobahndreiecks Bottrop (A2/A31) liegen aus. Alle Infos zu Fristen, Änderungen und wie ihr Einwendungen einreichen könnt.

Was sich beim AD Bottrop gerade tut

Wer regelmäßig über die A2 oder A31 durchs Ruhrgebiet fährt, kennt das Autobahndreieck Bottrop. Genau dort steht ein größerer Umbau an – und das Planfeststellungsverfahren dazu geht jetzt in die nächste Runde. Die Autobahn GmbH des Bundes hat als Vorhabenträger umfangreiche Planänderungen eingereicht, das sogenannte Deckblatt II. Seit dem 2. November liegen die aktualisierten Unterlagen öffentlich aus, wie die Bezirksregierung Münster mitteilt.

Das steckt im Deckblatt II

Im bisherigen Verfahren gab es jede Menge Einwendungen und einen Erörterungstermin – und genau daraus ergeben sich jetzt die Planänderungen. Konkret geht es unter anderem um geringere Höhen bei den Lärmschutzwänden im Untersuchungsgebiet Ost-Süd, weil dort eine Freileitung verläuft. Außerdem wird eine Stützwand verlängert, weil der Schutzstreifen einer Versorgungsleitung berücksichtigt werden muss. Auch die Autobahnentwässerung im Bereich der Veenstraße wurde angepasst.

Laut der Bezirksregierung Münster wurden außerdem neue Gutachten zu Baulärm und Verschattung erstellt sowie bestehende Unterlagen aktualisiert – etwa Stellungnahmen zur Verkehrsprognose 2040 und zum Luftschadstoffgutachten. Wer schon früher eine Einwendung gegen das Vorhaben eingereicht hat, muss sich übrigens keine Sorgen machen: Die hat weiterhin Bestand und wird im Verfahren berücksichtigt.

Wo ihr die Unterlagen einsehen könnt

Die Auslegung läuft vom 2. November bis einschließlich 1. Dezember 2026 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster. Zusätzlich sind die Unterlagen über das Beteiligungsportal NRW abrufbar, und zwar über den Link beteiligung.nrw.de/k/1033000. Wer es lieber analog mag: Die Antragsunterlagen liegen auch im Stadtplanungsamt Bottrop zu den üblichen Geschäftszeiten aus.

Angekündigt wurde das Ganze vorher durch ortsübliche Bekanntmachungen in Bottrop und Gladbeck. Außerdem sind die Bekanntmachung und die Unterlagen gemäß § 20 UVPG auch über das zentrale UVP-Verbund-Portal zugänglich.

Einwendungen einreichen – so geht’s

Falls ihr Bedenken zu den neuen Planunterlagen habt: Einwendungen gegen den geänderten Plan könnt ihr bei den Städten Bottrop und Gladbeck sowie bei der Bezirksregierung Münster einreichen. Wichtig dabei: Die Einwendung muss erkennen lassen, welcher Belang betroffen ist und wie stark die Beeinträchtigung ausfällt.

  • Online über das Beteiligungsportal NRW
  • Per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle
  • Per einfacher E-Mail (Anhänge im PDF-Format)

Die Frist dafür endet am 15. Dezember 2026. Wer sich also beteiligen möchte, sollte sich das Datum im Kalender markieren.

Warum das Ganze wichtig ist

Das Autobahndreieck Bottrop ist eine zentrale Verkehrsader im nördlichen Ruhrgebiet – entsprechend groß ist das Interesse an einem reibungslosen Umbau. Mit dem Deckblatt II reagiert die Autobahn GmbH auf die Anliegen aus der ersten Beteiligungsrunde, etwa beim Thema Lärmschutz. Für Anwohner und Pendler aus Bottrop und Gladbeck lohnt sich daher ein Blick in die neuen Unterlagen, bevor die Einwendungsfrist im Dezember endet.

Quellen


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