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Tierquälerei-Vorwürfe gegen Schlachthof in Kellinghusen: Das steckt dahinter
21. Oktober 2026

Tierquälerei-Vorwürfe gegen Tönnies-Schlachthof in Kellinghusen: Heimliche Videos zeigen Missstände bei der CO2-Betäubung von Schweinen.

Heimlich gefilmt: Schockierende Szenen aus der Schlachterei

Ein Thema, das gerade für ordentlich Wirbel sorgt: Heimlich aufgenommenes Videomaterial aus dem Schlachthof R. Thomsen in Kellinghusen (Kreis Steinburg) zeigt verstörende Szenen bei der Schweineschlachtung. Die Aufnahmen entstanden laut der Tierrechtsorganisation Animal Rights Watch (ARIWA) zwischen März und April diesen Jahres und wurden jetzt veröffentlicht. Der Schlachthof gehört seit 2015 zum Tönnies-Imperium. Wie die MOPO berichtet, hat ARIWA wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz Strafanzeige gegen die Betreiber erstattet.

Was die Aufnahmen zeigen

Auf dem Videomaterial, über das zuerst der NDR berichtete, ist zu sehen, wie Schweine beim Treiben vermutlich mit einem Treibpaddel auf empfindliche Stellen wie Gesicht und Ohren geschlagen werden – eigentlich nicht erlaubt. Andere Szenen zeigen laut der Strafanzeige der Kanzlei KM8 das Einklemmen von Tieren unter hydraulischen Hubtoren. Besonders heftig: Bei der CO2-Betäubung, die auch in Kellinghusen zum Einsatz kommt, fahren die Schweine in Gondeln in eine Grube mit hoher Kohlendioxid-Konzentration. Dabei verlieren sie das Bewusstsein – aber vorher versuchen sie laut den Aufnahmen verzweifelt nach Luft zu schnappen und schreien. Dieser Erstickungskampf dauert nach Angaben der MOPO 15 bis 20 Sekunden, teilweise auch länger.

Nach Angaben von vegpool.de soll laut einem tierärztlichen Gutachten der Expertise for Animals, das ARIWA in Auftrag gegeben hat, sogar bis zu 37 Sekunden vergehen, bis die Schweine im Schacht bewusstlos sind. Auch der Entblutungsschnitt, der eigentlich nach 20 bis 30 Sekunden erfolgen muss, soll in Kellinghusen deutlich überschritten worden sein – in der Strafanzeige ist laut MOPO von bis zu 215 Sekunden die Rede.

Tönnies bezieht Stellung

Tönnies-Sprecher Fabian Reinkemeier äußerte sich gegenüber der MOPO zu den Vorwürfen. Der Einsatz von Treibpaddeln sei an den Standorten grundsätzlich untersagt, stattdessen kämen Poolnudeln aus Schaumstoff zum Einsatz. Der in den Aufnahmen gezeigte Einsatz nicht zugelassener Treibhilfen entspreche in keiner Weise den eigenen Vorgaben. Zur CO2-Betäubung erklärte Tönnies, dass diese aktuell die praktikabelste und tierschutzgerechteste Methode sei – man forsche aber gemeinsam mit Wissenschaft und Anlagenbauern seit Jahren an Alternativen.

Besonders brisant: Auf dem Material sind offenbar auch fehlbetäubte Schweine zu sehen, die am Schienensystem hängend noch zappeln, bevor der Kehlstich erfolgt. Einigen Tieren sollen laut MOPO sogar Füße abgeschnitten worden sein, bevor sie vollständig betäubt waren. Tönnies reagierte darauf mit der Aussage, dass ein Mitarbeiter hier eindeutig entgegen den vorgeschriebenen Abläufen gehandelt habe und dieses Verhalten nicht toleriert werde. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe habe das Unternehmen ein Tierschutzaudit in Kellinghusen durchgeführt, bei dem keine systematischen oder strukturellen Mängel zutage getreten seien.

Kein Einzelfall in der Branche

Wie vegpool.de einordnet, ist der Fall aus Kellinghusen kein Einzelfall. Schon frühere Aufnahmen aus dem Schlachthof Brand in Lohne hätten ähnliche Panikszenen bei der CO2-Betäubung gezeigt. Das Oberlandesgericht Oldenburg stufte diese Aufnahmen zwar als echt ein, untersagte den Aktivisten aber auf Antrag des Schlachthofs die Verbreitung. Rund acht von zehn Schweinen werden in Deutschland mit CO2 betäubt, weil diese Methode für Schlachthöfe günstiger ist.

Ob es sich bei den Vorgängen in Kellinghusen tatsächlich um rechtswidrige Verstöße handelt, muss jetzt die Staatsanwaltschaft klären. Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung gilt für die Betreiber die Unschuldsvermutung.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Für alle, die regelmäßig Schweinefleisch kaufen, bleibt die Situation erstmal unübersichtlich. Klar ist: Die Vorwürfe sind gravierend und werden derzeit juristisch geprüft. Bis zu einer endgültigen Klärung bleibt den Verbraucherinnen und Verbrauchern in NRW nichts anderes übrig, als die weitere Entwicklung des Falls im Blick zu behalten.

Quellen


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