Muss ich an Heiligabend und Silvester arbeiten?
Müsst ihr an Heiligabend und Silvester arbeiten oder könnt ihr freinehmen? Dieser Ratgeber erklärt die rechtlichen Grundlagen und gibt Tipps für eure Urlaubsplanung. Mehr dazu lest ihr hier.


Jedes Jahr aufs Neue stellen sich viele Beschäftigte die Frage: Muss ich an Heiligabend und Silvester arbeiten?
Sind Heiligabend und Silvester gesetzliche Feiertage?
Viele Menschen gehen davon aus, dass Heiligabend und Silvester gesetzliche Feiertage sind, an denen sie automatisch freihaben.
Doch tatsächlich zählen diese beiden Tage nicht zu den gesetzlichen Feiertagen in Deutschland. Das bedeutet, dass grundsätzlich die normale Arbeitspflicht wie an jedem anderen Werktag auch besteht.
Wenn ihr an diesen Tagen nicht arbeiten möchtet, müsst ihr regulär Urlaub beantragen oder hoffen, dass euer Arbeitgeber kulant ist und euch ohne Urlaubstag freistellt. Es ist also wichtig, sich rechtzeitig mit den Gegebenheiten in eurem Betrieb vertraut zu machen und entsprechend zu planen.
Muss ich Urlaub nehmen, um frei zu bekommen?
Wenn ihr plant, an Heiligabend oder Silvester freizunehmen, ist es in den meisten Fällen notwendig, dass ihr dafür Urlaub einreicht.
Allerdings gibt es Ausnahmen: In einigen Unternehmen existieren betriebliche Vereinbarungen oder Tarifverträge, die spezielle Regelungen für diese Tage vorsehen. Solche Vereinbarungen können beispielsweise vorsehen, dass für Heiligabend und Silvester kein voller Urlaubstag genommen werden muss oder dass an diesen Tagen generell arbeitsfrei ist. Es lohnt sich daher, einen Blick in euren Arbeitsvertrag oder die geltenden Tarifverträge zu werfen oder beim Betriebsrat nachzufragen, um zu erfahren, ob und welche Sonderregelungen für euch gelten könnten.
Das Bundesurlaubsgesetz sieht keine halben Urlaubstage vor. Wenn euer Betrieb euch erlaubt, nur einen halben Tag Urlaub zu nehmen, handelt es sich um eine betriebliche Kulanz, nicht um eine gesetzliche Regelung.
Was sagt das Arbeitsrecht zu Feiertagsarbeit?
Das Arbeitsrecht in Deutschland regelt sehr genau, unter welchen Bedingungen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen gearbeitet werden darf. Diese Regelungen sind primär dazu gedacht, Arbeitnehmer zu schützen und ihnen Ruhezeiten zu garantieren. Heiligabend und Silvester fallen jedoch nicht unter diese Kategorie gesetzlicher Feiertage, was bedeutet, dass die allgemeinen Schutzbestimmungen hier nicht automatisch greifen.