Oberhausen überarbeitet seine Naturdenkmalverordnung: Bis Ende Januar 2027 könnt ihr besondere Bäume, Baumgruppen und Findlinge zur Aufnahme vorschlagen.
Ob knorriger alter Baum oder markanter Findling – wenn du in Oberhausen ein besonderes Naturobjekt kennst, kannst du das jetzt melden. Wie die Stadt Oberhausen mitteilt, überarbeitet sie aktuell ihre Naturdenkmalverordnung und lädt alle Oberhausenerinnen und Oberhausener dazu ein, sich daran zu beteiligen.
Nach Angaben der Stadt Oberhausen gibt es im Stadtgebiet derzeit 29 geschützte Naturdenkmale. Dazu zählen alte Bäume, besondere Baumgruppen oder außergewöhnliche Findlinge, die das Stadtbild prägen und wichtige Zeugnisse der Natur- und Stadtgeschichte sein können. Die bestehende Verordnung soll nun an aktuelle rechtliche Vorgaben angepasst werden. Außerdem will die Stadt bestehende Schutzregelungen genauer fassen und weitere Naturdenkmale aufnehmen können.
Vom 1. November 2026 bis zum 31. Januar 2027 können Bürgerinnen und Bürger über das Beteiligungsportal NRW besondere Bäume, Baumgruppen oder Findlinge melden, die bisher noch nicht unter Schutz stehen. Laut Stadt Oberhausen sind auch Hinweise auf mögliche Beeinträchtigungen bereits geschützter Naturdenkmale willkommen.
Wichtig zu wissen: Die Naturdenkmalverordnung legt fest, welche Eingriffe an den geschützten Objekten verboten sind. Dazu gehören laut Stadtmitteilung zum Beispiel deren Beseitigung, Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung. Gleichzeitig kann die Verordnung Ausnahmen ermöglichen und Vorgaben für notwendige Ersatzpflanzungen machen.
Die aktuelle Beteiligung betrifft zunächst nur Naturdenkmale im beplanten Innenbereich, also in bebauten Stadtbereichen. Wie die Stadt Oberhausen erklärt, werden Meldungen für den Außenbereich – also den Geltungsbereich des Landschaftsplans – erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein, nämlich im Rahmen der Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Oberhausen.
Nach Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung werden alle eingegangenen Hinweise und Vorschläge fachlich geprüft, so die Stadt Oberhausen. Entscheidend für eine Neuausweisung als Naturdenkmal ist dabei unter anderem die besondere Eigenart, Seltenheit oder Schönheit eines Objektes sowie seine wissenschaftliche, naturgeschichtliche oder landeskundliche Bedeutung.
Wenn du also einen Baum oder Stein in deiner Nachbarschaft kennst, der schützenswert erscheint, hast du bis Ende Januar 2027 Zeit, ihn ins Spiel zu bringen.
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