Am 22. und 24. September führte die Polizei Viersen Kontrollen in der Fußgängerzone durch.
Am 22. und 24. September führte die Polizei Viersen in der Fußgängerzone verstärkt Kontrollen von Fahrrad- und E-Scooter-Fahrenden durch. Hintergrund dieser Maßnahme ist das Verbot, mit Fahrrädern und E-Scootern in der Fußgängerzone zu fahren, um die Sicherheit der Fußgänger zu gewährleisten. Deutlich sichtbare Schilder weisen auf dieses Verbot hin. Radfahrende sowie E-Scooter-Nutzer sind angewiesen, in dieser Zone abzusteigen und ihre Fahrzeuge zu schieben, mit Ausnahme von Anlieferungsverkehr.
Während der Kontrollen wurden insgesamt 57 Verwarngelder gegen Radfahrende und 17 gegen E-Scooter-Fahrende verhängt. Zusätzlich erhielten 27 Personen eine mündliche Verwarnung. Diese Maßnahmen dienen der Sensibilisierung für die Verkehrsregeln in der Fußgängerzone, die eine Freihaltung für den Fußgängerverkehr erfordert.
In Fußgängerzonen, in denen das Radfahren erlaubt ist, gilt Schrittgeschwindigkeit, und Radfahrende müssen Rücksicht auf Fußgänger nehmen.
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