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Zülpicher Paar wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen vor Gericht
11. Juni 2026

Zülpicher Paar steht in Bonn wegen Misshandlung von Kindern vor Gericht. Alle aktuellen Fakten zum Prozess jetzt bei ANTENNE NRW.

Worum es geht

Ein Paar aus Zülpich steht derzeit vor dem Landgericht Bonn. Beide müssen sich wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlichen Misshandlung von Schutzbefohlenen verantworten. Hintergrund ist ein Fall, bei dem zwei Kleinkinder verwahrlost und kaum bekleidet auf der Straße aufgegriffen wurden.

Die wichtigsten Fakten zum Fall

Am 23. April 2025 wurden zwei Kinder im Alter von drei und fünf Jahren bei zehn Grad Celsius in Hemdchen, Pampers und Gummistiefeln allein angetroffen. Eine Passantin nahm sie mit nach Hause und alarmierte die Behörden. Sämtliche drei Kinder der Familie waren vom Jugendamt betreut, untergewichtig sowie entwicklungsverzögert und kamen ins Krankenhaus beziehungsweise in Pflegefamilien.

Vorwürfe der Staatsanwaltschaft

Dem Paar wird zur Last gelegt, die Kinder zwischen November 2024 und April 2025 unzureichend ernährt und sie durchgehend in einer verwahrlosten Wohnung ohne Sonnenlicht oder Bewegung gehalten zu haben. Das jüngste Kind soll ganztägig in einer Babywippe oder einem Buggy fixiert, die beiden älteren im Kinderwagen festgebunden worden sein – auch in Anwesenheit der Mutter.

Rolle der Mutter und des Partners

Die Staatsanwaltschaft wirft insbesondere dem 29-jährigen Lebensgefährten regelmäßige schwere körperliche Misshandlungen vor. Die Mutter, damals 21, soll diese Taten toleriert und mehrfach weggeschaut haben, obwohl sie Kenntnis davon hatte und trotzdem die Kinder wiederholt allein mit ihm ließ. Einen Arzt suchten sie nicht auf, obwohl der Zustand der Kinder sich verschlechterte.

Kritik auch am Jugendamt

Die Familie wurde durch das Kreis-Jugendamt betreut. Gegen eine Mitarbeiterin des Amtes läuft ein Verfahren wegen möglicher Dienstpflichtverletzung.

Der Prozess und Ausblick

Der Prozess vor der zweiten Großen Strafkammer am Bonner Landgericht begann am 10. Juni 2026. Es sind sechs Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil wird nicht vor Ende Juni erwartet. Der Fall beleuchtet erneut die Bedeutung wirksamer Kinderschutzmechanismen und sensibilisiert für die Arbeit der zuständigen Behörden in Nordrhein-Westfalen.

Quellen

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