Kölner Großfamilie wegen Sozialbetrugs verurteilt: Trotz Rolex-Uhren und Luxusautos gibt es nur Bewährungsstrafen – die Villa darf behalten werden.
Drei Mitglieder einer Kölner Großfamilie sind vom Landgericht Köln wegen Sozialbetrugs verurteilt worden. Die Strafen liegen zwischen einem Jahr und acht Monaten und anderthalb Jahren – alle auf Bewährung. Dabei hatte den Angeklagten im Alter zwischen 47 und 69 Jahren ursprünglich eine deutlich härtere Strafe gedroht. Wie die Kölnische Rundschau berichtet, sagte der Vorsitzende Richter Martin Lamsfuß dazu: Von den ursprünglichen Tatvorwürfen sei am Ende wenig übriggeblieben.
Die Staatsanwaltschaft hatte im Prozess ganz andere Pläne. Sie forderte nicht nur Haftstrafen, sondern wollte auch die Villa der Familie im Kölner Stadtteil Ostheim beschlagnahmen lassen. Daraus wurde nichts – dazu gleich mehr.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten bis ins Jahr 2020 unrechtmäßig Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Arbeitslosengeld II bezogen haben. Laut Kölnischer Rundschau geht es um mehr als 100.000 Euro, die zu Unrecht geflossen sind, weil die Grenze zur Bedürftigkeit überschritten gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft war im Prozessverlauf noch von einer höheren Schadenssumme von rund 138.000 Euro ausgegangen, wie Focus Online berichtet.
Bei einer Razzia im Juni 2020 stießen die Ermittler auf einiges, was so gar nicht zu Sozialleistungsbezug passen wollte: 18.000 Euro Bargeld, zwei Rolex-Uhren, Schmuck im Wert von 45.000 Euro und Autos für insgesamt 70.000 Euro. Focus Online berichtet zudem, dass bei der Durchsuchung in der Ostheimer Villa knapp 17.000 Euro Bargeld in einer Socke versteckt waren, dazu Goldschmuck im Wert von rund 18.000 Euro. Sogar die jüngste Tochter der Familie soll eine Schnullerkette aus Gold getragen haben. Laut Staatsanwaltschaft soll die Familie außerdem mit teuren Fahrzeugen, unter anderem der Marke Porsche, gehandelt haben – für den Ankauf sollen knapp eine halbe Million Euro geflossen sein.
Richter Lamsfuß machte in der Urteilsbegründung laut Kölnischer Rundschau deutlich: Es sei immer genug Geld dagewesen, etwa für groß gefeierte Hochzeiten und Familienfeiern. Vorhandenes Vermögen hätte eingesetzt werden müssen, bevor Sozialleistungen beantragt werden – auch wenn das später tatsächlich zur Bedürftigkeit geführt hätte. Auffällig fand der Richter zudem, dass offenbar immer dann ein Autohandel auf einen Familienspross überschrieben wurde, sobald dieser 18 Jahre alt wurde.
Dass die Familie ihr Anwesen in der Frankfurter Straße behalten darf, begründete das Gericht damit, dass die Villa bereits 2009 aus legalen Geldquellen gekauft worden sei und deshalb nicht als Tatmittel gilt. Der ursprüngliche Vorwurf der Geldwäsche hatte sich laut Gericht nicht bestätigt. Auch den Vorwurf, es handle sich um eine kriminelle Vereinigung, verneinte die Kammer – es gehe hier eben nicht um einen austauschbaren Zusammenschluss wie etwa einen Rockerclub, sondern um eine Familie, so der Vorsitzende Richter.
Ebenfalls fallengelassen wurde der Vorwurf des Menschenhandels. Angeklagt war ursprünglich, dass eine heute 26-jährige Frau im Alter von 16 Jahren gegen eine Zahlung von 85.000 Euro nach Roma-Art verheiratet worden sein soll. Verurteilt wurde die junge Frau letztlich wegen Diebstahls. Verteidiger Frank Hatlé hatte die Vorwürfe gegen seine Mandantin von Beginn an bestritten und sprach laut Kölnischer Rundschau von einer „fantasievollen Anklageschrift“. Er hatte einen Freispruch beantragt, hilfsweise eine Geldstrafe, und sah sich nach dem Urteil in weiten Teilen bestätigt.
Der Fall reiht sich in eine lange Geschichte ein. Wie Focus Online berichtet, kam die aus dem ehemaligen Jugoslawien stammende Roma-Familie bereits Mitte der 1980er-Jahre nach Deutschland. Mehrere Asylanträge wurden abgelehnt, Abschiebungen wiederholt angekündigt – vollzogen wurden sie nie. Laut Focus Online tauchte die Familie zwischenzeitlich in den Niederlanden unter, später wurde sie über Jahre hinweg geduldet, auch weil keine gültigen Passpapiere vorlagen und Serbien ohne Ausweisdokumente keine Rückführung akzeptierte.
Mindestens zehn Angehörige der Familie stehen zudem auf der sogenannten Coesfelder Liste, die laut Focus Online 471 ausreisepflichtige Personen aus Westbalkanstaaten auflistet, die vom Kölner Ausländeramt bislang nicht abgeschoben wurden. Eine Auswertung des Landeskriminalamts NRW im Polizeisystem VIVA soll rund 90 Ermittlungsverfahren allein gegen diese Familie zutage gefördert haben, von Diebstahl und Drogenhandel bis zu Raub und Geldwäsche.
Aufgrund der Abweichungen zwischen Urteil und den ursprünglichen Anklagepunkten sowie dem Antrag der Staatsanwaltschaft gilt es laut Kölnischer Rundschau als wahrscheinlich, dass sich der Bundesgerichtshof in Karlsruhe noch mit dem Fall befassen muss.
Wir informieren dich regelmäßig über aktuelle Nachrichten, Staus und wichtigen Themen - ohne Dich zu nerven!