Corona-Maskenbeschaffung: Größte Klage gegen Gesundheitsministerium – Maskenlieferanten fordern Millionen.
Die Maskenbeschaffung während der Corona-Pandemie führt zu einer der größten bekannten Klagen gegen das Bundesgesundheitsministerium. Mehrere Lieferanten fordern insgesamt 480 Millionen Euro für nie gelieferte Corona-Masken. Diese Verfahren können für die Steuerzahler teuer werden.
Gegenstand der aktuellen Klage ist die Lieferung von FFP2-Masken, die im Frühjahr 2020 bei zahlreichen Lieferanten bestellt wurden. Die Unternehmen hatten es versäumt, die Masken innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, boten jedoch eine Nachlieferung zum damals ausgehandelten Preis von 4,50 Euro pro Stück an. Der Maskenpreis liegt heute bei ca. zehn Cent, was enorme Gewinne ermöglichen würde. Der Streitwert aller Maskenklagen am Landgericht Bonn beläuft sich auf etwa 2,3 Milliarden Euro. (tagesschau.de)
Ein Ex-CDU-Politiker ist über Firmenkonstrukte ebenfalls in die Klage involviert. Während das Landgericht Bonn lange der Position des Bundes folgte und Zahlungen ablehnte, wenn die Masken nicht fristgerecht geliefert wurden, gibt das Oberlandesgericht Köln teils den Lieferanten Recht: Nach dessen Auffassung hätte der Bund zur Nachlieferung auffordern müssen, bevor der Vertrag ausgeschlossen werden konnte.
Im März 2020 wurde das sogenannte „Open House“-Verfahren gestartet. Jeder Lieferant konnte sich verpflichten, beliebig viele Masken zum Festpreis zu liefern. Der Staat wurde von Zusagen überhäuft, das eigentliche Budget von 500 Millionen Euro wurde deutlich überschritten. Die Unternehmen mussten bis spätestens 30. April 2020 liefern – viele scheiterten an dieser Frist.
Viele Lieferanten konnten wegen weltweit hoher Nachfrage nicht pünktlich liefern. Andere erhielten keine klaren Termine, bei manchen wurde die Zahlung wegen angeblich mangelhafter Qualität verweigert. Der Bundesrechnungshof kritisierte in mehreren Berichten das chaotische Management bei der Maskenbeschaffung und beklagte eine massive Überbeschaffung und unklare Prozesse unter Minister Jens Spahn.
Auch Unternehmen aus NRW sind vom „Open House“-Verfahren betroffen – sowohl als mögliche Kläger als auch im staatlichen Beschaffungsprozess. Der finanzielle Schaden könnte letztlich ganz Deutschland und seine Steuerzahler treffen.
Bislang hat das Bundesgesundheitsministerium keine Stellungnahme zu den laufenden Verfahren abgegeben. Die Erfolgschancen für die Kläger steigen in höheren Instanzen, zumal das Oberlandesgericht Köln bereits in ähnlichen Fällen zu Gunsten der Lieferanten urteilte. Für den Bund drohen daher weiterhin erhebliche finanzielle Risiken.
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