Bundespolizei kontrolliert 22-Jährigen am Mülheimer Hauptbahnhof und findet fast 100 Gramm Haschisch und Marihuana.
Manchmal läuft eine ganz normale Streife einfach nicht so, wie man das plant – zumindest nicht für den, der kontrolliert wird. Am Freitagabend (30. Oktober) war das bei einem 22-Jährigen am Mülheimer Hauptbahnhof der Fall. Er stand ganz entspannt rauchend am Bahnsteig zu Gleis 2, als die Bundespolizei vorbeikam.1
Gegen 20:30 Uhr bestreiften Bundespolizisten den Bahnhof, als sie auf den jungen Mann trafen. Bei der Kontrolle gab der irakische Staatsbürger direkt zu, Betäubungsmittel dabei zu haben – und übergab sie sogar freiwillig. Weil die erlaubte Freimenge aber ziemlich klar überschritten war, mussten die Beamten genauer hinschauen und durchsuchten ihn.1
Das Ergebnis konnte sich sehen lassen: 52 Gramm Haschisch in einer Plastiktüte, 44 Gramm Marihuana in einer Verschlusstüte, dazu eine digitale Feinwaage, ein Teppichmesser, ein Tierabwehrspray, zwei Handys und etwas Bargeld. Alles wurde beschlagnahmt.1
Die Einsatzkräfte nahmen den 22-Jährigen vorläufig fest und brachten ihn zur Bundespolizeiwache im Essener Hauptbahnhof. Dort bestätigte ein Fingerabdruckscan zweifelsfrei seine Identität. Jetzt läuft gegen den jungen Mann aus Lübbecke ein Ermittlungsverfahren – und zwar wegen Verstößen gegen das Konsumcannabisgesetz. Konkret geht es um Handeltreiben und Besitz von mehr als 60 Gramm.1
Seit das Konsumcannabisgesetz gilt, denken viele, Cannabis sei quasi komplett freigegeben. Der Fall aus Mülheim zeigt aber: Es gibt klare Grenzen bei der Menge, und wer die überschreitet, bekommt es ziemlich schnell mit der Bundespolizei zu tun. Fast 100 Gramm sind eben keine Kleinigkeit mehr, sondern können direkt als Handeltreiben gewertet werden – mit allem, was dazugehört: Festnahme, Durchsuchung und ein Ermittlungsverfahren.
Die Bundespolizei in NRW ist an den großen Bahnhöfen im Ruhrgebiet regelmäßig im Einsatz, um genau solche Fälle aufzudecken. Für den 22-Jährigen aus Lübbecke endete der Freitagabend jedenfalls nicht mit einer entspannten Zugfahrt, sondern mit einem Abstecher zur Wache und einem Verfahren, das ihn vermutlich noch eine Weile beschäftigen wird.
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