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Afrikanische Schweinepest: Neuer Kadaverfund im Kreis Siegen-Wittgenstein
3. Mai 2026

Afrikanische Schweinepest: Neuer Wildschwein-Kadaver im Kreis Siegen-Wittgenstein bestätigt. Was jetzt für NRW gilt.

Worum es geht

Im Rahmen des aktuellen ASP-Monitoring-Programms wurde in der Nähe von Bad Berleburg im Kreis Siegen-Wittgenstein ein verendetes Wildschwein gefunden, das positiv auf Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet wurde. Der Kadaver lag innerhalb der bereits bestehenden infizierten Zone, die Teile der Kreise Olpe, Siegen-Wittgenstein und Hochsauerlandkreis umfasst. Das Ergebnis wurde von den zuständigen Landesstellen und dem Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt (LAVE NRW).

Die wichtigsten Fakten

Der neue Fund folgt auf elf zuvor in der Nähe von Kirchhundem (Kreis Olpe) gefundene, ebenfalls ASP-positive Wildschweinkadaver. Suchteams des Landes, der Kreise und ehrenamtliche Helfer suchen nun verstärkt nach weiteren toten Wildschweinen, um die Ausbreitung einzudämmen. Das Land steht hierzu in engem Austausch mit dem Kreis Siegen-Wittgenstein und dem Friedrich-Loeffler-Institut.

Hintergrund

Seit dem lokalen Ausbruch bei einer Rotte Wildschweine bei Kirchhundem sind im betroffenen Gebiet Schutzmaßnahmen durch Allgemeinverfügungen der Kreise Olpe, Hochsauerlandkreis und Siegen-Wittgenstein in Kraft. Diese sollen eine weitere Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest verhindern.

Einordnung für NRW

Die infizierte Zone erstreckt sich über mehrere Kreise Südwestfalens. Nach dem jüngsten Kadaverfund laufen Abstimmungen zwischen dem Kreis Siegen-Wittgenstein, dem Landesamt für Verbraucherschutz und Ernährung sowie dem Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, ob die Schutzmaßnahmen ausgeweitet werden müssen.

Ausblick

Weitere Suchen und Analysen sind angekündigt, um den Infektionsherd genau einzugrenzen und ASP-Fälle möglichst frühzeitig zu erkennen. Die Behörden bitten die Bevölkerung und insbesondere Jagdausübungsberechtigte, keine eigenständigen Suchaktionen zu unternehmen und Totfunde umgehend dem Veterinäramt zu melden. Das eigenständige Bergen, Suchen und Erlegen von Schwarzwild bleibt in der infizierten Zone verboten.

Quellen

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