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Bildungspaket Krefeld: So funktioniert Bildung und Teilhabe für Kinder
14. April 2026

Bildungspaket Krefeld: Alle Infos zu Leistungen, Voraussetzungen und Antrag für Kinder und Jugendliche.

Worum es geht

Das Bildungspaket der Stadt Krefeld bietet umfassende Unterstützung für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen. Ziel ist es, Teilhabe an Bildung, Sport, Kultur und sozialem Leben zu ermöglichen.

Die wichtigsten Fakten

Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) richten sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahre, sofern sie bestimmte Sozialleistungen beziehen. Dazu gehören Bürgergeld, Sozialhilfe nach SGB XII, Kinderzuschlag, Wohngeld und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für Kultur, Sport und Freizeit gilt eine Altersgrenze von 18 Jahren. Unterstützt werden unter anderem Kosten für Ausflüge, Klassenfahrten, Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, gemeinsames Mittagessen und soziale sowie kulturelle Teilhabe (Stadt Krefeld).

Hintergrund

Um die Leistungen zu erhalten, müssen berechtigte Familien einen sogenannten Globalantrag stellen. Dieser Antrag gilt für alle im Haushalt lebenden Kinder und sichert den grundsätzlichen Leistungsanspruch ab Antragstellung für laufende und künftige Zeiträume. Einmal pro Familie reicht der Antrag aus, für einzelne Leistungen sind allerdings zusätzliche Nachweise erforderlich.

Einordnung für NRW

Das Bildungspaket ist Teil einer landesweiten Initiative, die einkommensschwachen Familien hilft und Kindern Zugang zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe ermöglicht. Weitere Informationen bietet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW).

Der Ablauf für Familien

Die Anträge sind online, in Papierform oder bei der Servicestelle „Bildung und Teilhabe“ erhältlich (St.-Anton-Straße 69-71, 47798 Krefeld). Familien müssen aktuelle Sozialleistungsnachweise regelmäßig einreichen, damit die Leistungen – etwa für Mittagessen oder Lernförderung – ohne Unterbrechung gezahlt werden.

Ausblick

Ab dem Schuljahr 2024/2025 gibt es wichtige Änderungen im Bereich Lernförderung. Familien sollten sich regelmäßig informieren und die jeweiligen Unterlagen aktuell halten, um weiter von den Förderungen zu profitieren.

Quellen

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