Privatinsolvenz: Wie Sie mit neuem Gesetz in nur 3 Jahren schuldenfrei werden. Fakten, Ablauf und Beratung für NRW.
In Deutschland ist etwa jeder zehnte Erwachsene überschuldet. Die Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung bietet Betroffenen einen Weg zurück in ein schuldenfreies Leben. Seit einer Gesetzesänderung beträgt die Verfahrensdauer nur noch drei statt sechs Jahre.
Die Zahl der überschuldeten Menschen ist in den letzten Jahren gestiegen. Unvorhergesehene Ereignisse wie Arbeitslosigkeit, Krankheit oder eine Trennung sind typische Auslöser von Überschuldung. Mit der Privatinsolvenz haben Betroffene die Möglichkeit, innerhalb von drei Jahren schuldenfrei zu werden. Während des Verfahrens gelten bestimmte Auflagen, und Gläubiger können nicht weiter vollstrecken (bonify).
Das Verfahren besteht aus drei Schritten: zunächst wird ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern unternommen. Scheitert dieser, folgt der Insolvenzantrag mit Verfahrenseröffnung, Wohlverhaltensphase und am Ende die Restschuldbefreiung. Die Wohlverhaltensphase ist entscheidend für den Erlass der Restschulden: In dieser Zeit müssen Schuldner umfangreiche Mitwirkungspflichten erfüllen, wie die Suche nach einem Job und regelmäßige Auskunft über die eigenen Finanzen. Teile des Einkommens können gepfändet werden. Nach drei Jahren kann das Insolvenzgericht die vollständige Restschuldbefreiung erteilen, sofern alle Pflichten erfüllt wurden.
Früher dauerte das Insolvenzverfahren in der Regel sechs Jahre. Durch das kürzere Verfahren sollen Schuldner schneller wieder wirtschaftlich eigenständig werden. Während der Wohlverhaltensphase bestehen strenge Restriktionen, zum Beispiel der Ausschluss von neuen Krediten. Die Verkürzung auf drei Jahre wurde per Gesetz im Oktober 2020 umgesetzt. Auch das wirtschaftliche Wiederaufleben nach der Corona-Krise wurde damit erleichtert.
Für Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen gelten die bundesweiten Regeln. Professionelle Schuldnerberatung kann dabei helfen, alle Schritte korrekt zu durchlaufen. Ein Insolvenzantrag ist nur nach einem misslungenen Einigungsversuch mit den Gläubigern möglich. Während des Verfahrens profitieren Schuldner auch von Pfändungsschutz und dem Ruhen der Forderungen der Gläubiger (bonify).
Eine qualifizierte Schuldnerberatung ist in jedem Fall empfohlen. Sie unterstützt bei der Sichtung aller Unterlagen, prüft die Einkommens- und Vermögenslage und erstellt einen Tilgungsplan. Die Auflagen im Verfahren – wie Erwerbsobliegenheit, Auskunftspflichten und Abtretung des Einkommens – sind streng, aber Voraussetzung für die Restschuldbefreiung. Nach Abschluss erlöschen auch Tätigkeitsverbote, die allein aufgrund der Insolvenz bestanden haben.
Durch die verkürzte Dauer des Insolvenzverfahrens ist die Privatinsolvenz ein wirkungsvoller Mechanismus für einen wirtschaftlichen Neuanfang und hat für viele Betroffene an Attraktivität gewonnen. Strikte Pflichten während der Wohlverhaltensphase bestehen jedoch weiterhin.
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