Sturmtief Adam trifft Mallorca mit Alarmstufe Rot: Wir erklären, wann Pauschalurlauber jetzt kostenlos stornieren können und was bei Individualreisen gilt.
Sturmtief Adam hat in der Nacht zum 19. Oktober über Mallorca gewütet – mit Alarmstufe Rot, der höchsten Warnstufe überhaupt. Wer gerade im Urlaub ist oder bald fliegen will, fragt sich jetzt zu Recht: Kann ich umbuchen? Kann ich stornieren? Was ist mit meinem Geld? Wir haben die wichtigsten Infos für euch zusammengefasst, die der ADAC zur aktuellen Lage und zu euren Rechten als Reisende veröffentlicht hat.
Nach der Nacht mit Alarmstufe Rot gilt mittlerweile nur noch die zweithöchste Warnstufe Orange. Der Zivilschutz rät aber weiterhin zur Vorsicht, weil durch heftige Niederschläge Straßen überflutet werden oder Keller volllaufen könnten. Der Schulunterricht wurde am Montag vorsorglich abgesagt. Laut Wetterdienst Aemet trifft es besonders den Nordosten der Insel rund um Cala Ratjada. Am Nachmittag soll sich das Wetter zwar bessern, in der Nacht auf Dienstag könnten aber neue Regenfälle kommen. Besonders gefährlich sind laut ADAC die sogenannten Sturzbäche, die bei Herbstgewittern für Überschwemmungen sorgen können. Auf Ibiza und Menorca gilt aktuell Warnstufe Gelb.
Auch am Flughafen Palma de Mallorca gibt es noch Nachwirkungen: Durch die ersten Ausläufer des Unwetters kam es bereits zu stundenlangen Verspätungen und Flugausfällen. Wer gerade fliegen will, sollte sich unbedingt vorab beim eigenen Flugunternehmen über den Flugstatus informieren.
Hier kommt die gute Nachricht für alle, die eine Pauschalreise gebucht haben: Laut ADAC könnt ihr kostenlos stornieren, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe sogenannte unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die eure Reise erheblich beeinträchtigen. Naturkatastrophen wie das aktuelle Sturmtief können so ein Umstand sein.
Aber Achtung: Eure Reise muss auch wirklich konkret betroffen sein. Das heißt, die Anreise oder der Aufenthalt müssen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch die Überschwemmungen oder deren Folgen beeinträchtigt werden. Das funktioniert laut ADAC nur, wenn eure Reise zeitnah ansteht und es tatsächlich in eine Region geht, die akut betroffen ist.
Dann wird’s schwieriger. Niemand kann vorhersagen, wann die Unwetterschäden beseitigt sind – deshalb lässt sich auch nicht einschätzen, ob die Reise in einigen Wochen oder Monaten wirklich noch beeinträchtigt sein wird. Ein kostenloses Storno ist dann laut ADAC in der Regel nicht möglich. Wer trotzdem unsicher ist, sollte die Lage weiter beobachten, mit dem Reiseveranstalter im Austausch bleiben und sich regelmäßig beim Auswärtigen Amt über aktuelle Reisewarnungen informieren.
Nein. Auch wenn für eine Region Alarmstufe Rot oder eine Unwetterwarnung ausgerufen wird, reicht das laut ADAC allein noch nicht aus, um kostenfrei zu stornieren. Entscheidend ist immer, ob sich die Beeinträchtigungen konkret auf eure gebuchte Reise auswirken. Wer nur aus Angst oder Bedenken absagt, muss damit rechnen, dass der Reiseveranstalter Stornokosten verlangt.
Auch dafür gibt’s klare Regeln: Treten die Probleme erst während der Reise auf, könnt ihr den Pauschalreisevertrag unter bestimmten Voraussetzungen kündigen und die Heimreise antreten. Dafür müsst ihr aber belegen können, dass eure Reise durch außergewöhnliche Umstände erheblich beeinträchtigt ist. Muss der Veranstalter wegen eurer vorzeitigen Kündigung keine Leistungen mehr erbringen, darf er dafür auch keine Kosten verlangen. Außerdem muss er eure Rückreise sicherstellen, wenn diese Teil des Reisevertrags war – mögliche Mehrkosten trägt der Veranstalter. Ist die Rückreise wegen der außergewöhnlichen Umstände gar nicht möglich, muss der Veranstalter laut ADAC für maximal drei Tage eine Unterkunft bezahlen.
Bei Individualreisen sieht die Rechtslage etwas anders aus. Nach deutschem Recht müsst ihr bereits gebuchte Leistungen wie Flug oder Unterkunft nur dann nicht zahlen, wenn sie gar nicht erbracht werden können – zum Beispiel, wenn die Urlaubsregion mit eurem Hotel komplett gesperrt ist. Ist die Unterkunft aber zugänglich, ohne dass ihr euch in Gefahr begebt, seid ihr laut ADAC auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Wichtig zu wissen: In der Regel gilt das Recht des Landes, in dem eure Unterkunft liegt. Wurde vertraglich ein kostenfreies Rücktrittsrecht vereinbart, bekommt ihr euer Geld aber in jedem Fall zurück.
Kurz gesagt: Ein Sturm allein ist noch kein Freifahrtschein zum kostenlosen Stornieren. Entscheidend ist immer, wie konkret eure Reise betroffen ist und wie nah der Reisetermin bevorsteht. Wer aktuell nach Mallorca will oder schon dort ist, sollte den Flugstatus checken, in Kontakt mit dem Reiseveranstalter bleiben und bei akuten Notfällen die lokalen Behörden oder den Notruf 112 kontaktieren.
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