Bei einem Zusammenstoß zwischen Pkw und Fahrrad auf der Bahnhofstraße in Jülich wurde eine Radfahrerin leicht verletzt.
Am Dienstagmorgen, 14. April 2026, kam es auf der Bahnhofstraße zu einem Zusammenstoß zwischen einem Pkw und einer Radfahrerin. Der 64-jährige Autofahrer aus Jülich war gegen 08:00 Uhr in Richtung Adolf-Fischer Straße unterwegs, als die 32-jährige Radfahrerin plötzlich von rechts nach links über den Fußgängerüberweg fuhr. Der Autofahrer bemerkte die Radfahrerin zu spät und konnte nicht mehr bremsen, was zur Kollision führte.
Die Radfahrerin stürzte und zog sich leichte Verletzungen zu. Sie wurde zur Behandlung mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht. Der Autofahrer blieb unverletzt, und der Sachschaden wurde auf etwa 3500 Euro geschätzt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die Regeln an Fußgängerüberwegen hin. Fahrzeuge müssen Fußgängern und Rollstuhlfahrern das Überqueren ermöglichen, diese haben Vorrang. Radfahrer dürfen den Zebrastreifen befahren, haben jedoch keinen Vorrang. Wenn sie absteigen und schieben, gelten sie als Fußgänger und die Fahrzeuge müssen warten. Des Weiteren gilt ein Überholverbot, sowie Halte- und Parkverbot auf dem Zebrastreifen sowie bis zu fünf Meter davor. Fahrzeuge sollten sich mit mäßiger Geschwindigkeit dem Zebrastreifen nähern und dürfen beim Stocken des Verkehrs nicht auf dem Zebrastreifen warten.
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